Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der afghanische Staatsbürger seiner mittlerweile 17-jährigen Tochter auch noch gedroht haben, er werde sie mit einem Messer umbringen, falls sie noch einmal spät nach Hause komme. Beweismittel bei dem Schöffenprozess gab es keines: Alle Zeugen, das mutmaßliche Opfer und Familienangehörige, haben sich der Aussage entschlagen.
Die Öffentlichkeit wurde kurz nach Verhandlungsbeginn zum Schutz der Privatsphäre der Familie ausgeschlossen. Senatsvorsitzender Christoph Weber hatte dem Antrag von Verteidiger Christian Schubert stattgegeben. Es sei ein klarer Freispruch gewesen, der nicht im Zweifel ergangen sei, erklärte Gerichtssprecherin Christina Rott nach der Verhandlung gegenüber der APA.
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