Bisher war vorgesehen, dass Seilbahnen nur genutzt werden dürfen, wenn man sie zur Deckung beruflicher Bedürfnisse oder zu beruflichen Zwecken benötigt. Nunmehr stehen sie auch allen anderen offen, sollten sie geimpft oder genesen sein.
Skifahren im Lockdown erlaubt
Auch andere Sportstätten im Freien können betreten werden, wobei man den jeweiligen Sport nur gemeinsam mit Angehörigen oder "wichtigen Bezugspersonen" ausüben darf und es zu keinem Körperkontakt kommen darf. Dies legt nahe, dass Eislaufplätze ebenfalls offenhalten könnten.
Auch Autokino-Besuch zulässig
Schließlich dürfte auch der Besuch eines Autokinos zulässig sein. Denn in der Verordnung, die heute vom Hauptausschuss beschlossen wurde, heißt es, Veranstaltungen können besucht werden, wenn das Befahren von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgt.
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