Es sei zu einer "schweren Konfliktsituation" zwischen einem Hundeführer und einem Hund ("Hati", Anm.) gekommen. Warum, lasse sich "aufgrund fehlender Zeugen und der noch ausstehenden gerichtsmedizinischen Analysen nicht näher definieren". Zur Rolle des zweiten, jüngeren Hundes ("Ragna", Anm.) könnten keine Angaben gemacht werden, heißt es in dem Bericht.
Die Frage des Verschuldens oder ein mögliches strafrechtlich relevantes Verhalten sei kein Gegenstand der Untersuchungen gewesen, betonte das Ministerium einmal mehr. "Dies obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft."
"Hati" zwickte während der Ausbildung
Der Untersuchungsbericht erwähnt einer Aussendung zufolge auch zwei Vorfälle in der Vergangenheit, bei dem der mutmaßliche Täterhund im Rahmen der Ausbildung "gezwickt" habe. Bei derartigen Vorfällen bestehe nach den Bundesheer-Vorschriften keine Meldepflicht. Ein Vorfall, der zu Bissverletzungen geführt hätte, sei nicht erhoben worden.
Der jüngere Hund sei ohne Genehmigung in der Kaserne gewesen. Sein Hundeführer habe den dafür notwendigen Antrag nicht gestellt. "Dies wurde disziplinär geahndet", so das Ministerium.
Mann von Hunden tot gebissen
Das Verhalten der Hunde nach dem Vorfall ist gegenüber dem Offizier vom Tag, der die Tiere gegen 0.55 Uhr in der Kaserne angetroffen hatte, laut dem Bericht "nicht aggressiv" gewesen. Auch beim Einfangen durch einen alarmierten Hundeführer hätten sich die Hunde "friedlich und kooperativ" verhalten. "Die Kaserne ist eingezäunt und das Kasernentor war am entsprechenden Abend ab 17.00 Uhr geschlossen. Die Amtstierärztin bescheinigte den Hunden bei Untersuchungen am 14. und 25. November keinerlei Aggressivität", heißt es im Untersuchungsbericht.
Ministerium empfiehlt nach Todesfall Schulungen
Als konkrete Empfehlungen schlägt die Kommission laut Ministerium eine Regelung für das Einbringen von Hunden, die für die Ausbildung vorgesehen sind, einen Alarmplan für Hundeführer außerhalb der Normdienstzeit sowie eine Verbesserung der Arbeitssituation der Hundeführer vor. Zudem sollte es die Möglichkeit geben, die Zwingeranlage zu versperren. Eine Schulung für Bedienstete über das Verhalten gegenüber freilaufenden Hunden in Kasernen, in denen Militärhunde gehalten werden, wurde ebenfalls empfohlen.
Kritik von Opferanwalt Gemeiner
Mangels Vorliegens des Obduktionsgutachtens und des DNA-Abgleiches könne bisher "nicht gesagt werden, welcher der beiden Hunde, oder ob möglicher Weise sogar beide Hunde, dem Opfer die tödlichen Verletzungen zugefügt haben", reagierte Opferanwalt Erich Gemeiner auf den Bericht der Untersuchungskommission. Zudem erneuerte er seine Kritik am Bundesheer.
So hielt Gemeiner am Dienstag in einer Aussendung fest, "dass die Rolle, die der zweite Hund (ehemaliger und untauglicher Diensthund und nunmehriger Privathund, Anm.) bei dem Vorfall gespielt haben könnte, gar nicht erst beleuchtet" worden sei.
"Verfehlungen des Bundesheers"
"Die subjektive Annahme, ausschließlich der Diensthund hat die Verletzungen herbeigeführt, vermögen der derzeitigen Aktenlage schlichtweg nicht stand zu halten. Das ist eine reine Vermutung, die durch nichts bewiesen ist, und dient daher offensichtlich und ausschließlich dazu, die Öffentlichkeit in die gewünschte Richtung zu beeinflussen und von den unzähligen Verfehlungen des Bundesheeres abzulenken", schrieb der Anwalt. So würden etwa bisherige Vorfälle mit dem Diensthund "Hati" schlichtweg heruntergespielt.
Kommentare