Auch im Stanzertal (Tirol) wurde am Freitag verstärkt von der Tiroler Polizei kontrolliert.
96 Anzeigen bei Kontrollen in Unterkünften
Bei der Kontrolle von 44 Unterkünften und 133 Personen wurden vorerst 96 Anzeigen erstattet und 29 Sicherheitsleistungen eingehoben, teilte die Exekutive in einer Aussendung mit.
Gäste aus der ganzen Welt angetroffen
Zudem wurde eine behördliche Quarantäne und ein behördlicher PCR-Test angeordnet. Angezeigt und kontrolliert wurden unter anderem Briten, Dänen, Schweden, Rumänen, Deutsche, Australier, Iren und Polen. Im Auge hatte die Polizei - im Auftrag bzw. Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Landeck und unter Einbeziehung der betreffenden Gemeinden - dabei besonders die Einhaltung des Meldegesetzes bzw. der Bestimmungen zu Zweitwohnsitzen sowie der Covid-Einreise- und Notmaßnahmenverordnung.
Saftige Strafen drohen
Das Strafmaß nach dem Epidemiegesetz bei Übertretungen der Verordnung beträgt bis zu 2.180 Euro, hieß es. Die Kontrollen seien "sehr effektiv und ohne nennenswerte Probleme bei den Beherbergungsbetrieben und Personalunterkünften" durchgeführt worden, erklärte Bezirkspolizeikommandant Christoph Patigler. Gesetzesübertretungen in diesem Bereich seien "kein Kavaliersdelikt".
Parties in Heustadeln in St. Anton sorgten für Aufregung
Tirols Landespolizeidirektor Edelbert Kohler hatte sich zuletzt gegen Vorwürfe von zu wenigen Kontrollen gewehrt. Man kontrolliere bereits seit Wochen in sehr hoher Frequenz, hatte Tirols oberster Polizist im Interview mit dem ORF Tirol betont. Hinsichtlich angeblicher Parties in Heustadeln in St. Anton sprach er von "Halbwahrheiten".
Viele Zweitwohnsitze angemeldet
Es stimme zwar, dass viele Zweitwohnsitze angemeldet wurden, das sei an sich aber nicht strafbar. Auch habe man festgestellt, dass sich Personen abseits der Pisten aufhalten und dort Getränke konsumieren oder die Jause zu sich nehmen, so Kohler. Dabei handle es sich aber nicht nur um Niederländer oder Briten, sondern auch um Einheimische - und solange der Abstand dabei gewahrt bleibe, gebe es für die Polizei auch keinen Grund zum Einschreiten.
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