Der 35-jährige Zelimkhan Isakov war am 27. September 2012 an einem Herzinfarkt gestorben, nachdem er in der Schubhaft wiederholt über gesundheitliche Probleme geklagt und neben Unterleibs- und psychischen Beschwerden auch Schmerzen in der Brust geltend gemacht hatte. Dennoch hatten die schuldig erkannten Ärzte es unterlassen, bei Untersuchungen am 14. bzw. 16. September 2012 mit einem EKG-Gerät diese näher abzuklären. "Da war eine Verantwortung gegeben", meinte die Richterin am Ende des Beweisverfahrens. Es sei "keine Maßnahme gesetzt worden", monierte sie.
Eine mitangeklagte Amtsärztin wurde demgegenüber freigesprochen, weil - gestützt auf ein kardiologisches Gutachten - nach Ansicht des Gerichts im Zweifel davon auszugehen war, dass bei ihrer Untersuchung zweidreiviertel Stunden vor dem Ableben des Mannes der Infarkt auch mit einer EKG-Testung nicht mehr zu verhindern gewesen wäre. Ein ebenfalls zur Anklage gebrachter Psychiater, dem der Schubhäftling auch von seinen Beschwerden berichtet hatte, wurde freigesprochen, weil ihm zugebilligt wurde, dass das EKG nicht in sein Fachgebiet gefallen wäre. Außerdem hätte er sich auf Basis der Krankengeschichte darauf verlassen können, dass sich die Amtsärzte der Problematik annahmen, befand das Gericht.
Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die verurteilten Ärzte erbaten Bedenkzeit, der Bezirksanwalt gab zu den zwei Schuld- und zwei Freisprüchen vorerst keine Erklärung ab.
Kommentare