"Diese Entscheidung bezog sich auf eine alte Kund:innenerfahrung, die nicht mehr für das Einkaufen über Alexa verwendet wird", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme von Amazon am Donnerstagnachmittag. "Aufgrund des anhaltenden Wachstums anderer Einkaufsmöglichkeiten haben wir die Entscheidung getroffen, den Verkauf von Dash Buttons im Jahr 2019 einzustellen." Man verbessere laufend die Dienste, um sicherzustellen, dass Amazon den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden gerecht werde.
"So fehlten beispielsweise Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis, sowie über das den Verbrauchern zustehende Rücktrittsrecht" so die Konsumentenschützer, die im Auftrag des Sozialministeriums aktiv wurden. Zudem kritisierte der VKI, dass die Verbraucher bei der Bestellung - entgegen der gesetzlichen Vorgaben für Fernabsatzgeschäfte - nicht ausdrücklich bestätigen mussten, dass sie eine zahlungspflichtige Bestellung auslösen.
Das Handelsgericht Wien habe darin Verstöße gegen das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gesehen und stufte diese Vorgehensweisen als unzulässige Geschäftspraktiken ein. Amazon zog laut VKI das erhobene Rechtsmittel gegen das Urteil zurück, womit es rechtskräftig wurde. Darüber hinaus seien mehrere AGB-Klauseln zum Dash Button als rechtswidrig beurteilt worden.
"Amazon hat wohl auch auf Druck von Verbraucherschützern die Dash-Buttons mittlerweile aus dem Sortiment genommen. Bei Alexa wurden ebenfalls bereits während des anhängigen Verfahrens Verbesserungen beim Bestellvorgang vorgenommen. Das zeigt die Notwendigkeit und Wichtigkeit solcher Verfahren auf", betonte VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller.
Nicht überall war der VKI erfolgreich, eine Klage zu Klauseln aus den Alexa-Nutzungsbedingungen wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) abgewiesen.
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