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Gutschein statt Rückzahlung

Festival-Veranstalter muss Geld für abgesagte Shows erstatten

Barracuda Music nutzt Corona-Regelungen aus

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Für abgesagte Konzerte wurden häufig nur Gutscheine als Erstattung ausgegeben. Der Frequency-Veranstalter Barracuda Music wollte sich das zunutze machen.  (SYMBOLBILD)

Die Corona-Pandemie hat vielen Konzertgänger:innen des Öfteren einen Strich durch die Rechnung gemacht. Für abgesagte Shows gab es von Veranstaltern häufig Gutscheine als Erstattung. Der Veranstalter Barracuda Music wollte sich das auch unabhängig von Corona zunutze machen und wurde dafür nun vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt.

Dabei ging es vor allem um Ausweitungen von aufgrund der Coronakrise eingeführten Sonderregeln und eben auch der Gutscheinlösung bei pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI einer Aussendung zufolge in fünf Punkten recht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

Gutschein statt Geld zurück ist unzulässig

Demnach sei es unzulässig, die Gutscheinlösung auch auf „sonstige Fälle höherer Gewalt“ auszudehnen, da dies nicht vom Zweck des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes umfasst werde. Eine weitere Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Barracuda Music, die unter anderem das Frequency-festival sowie das Nova Rock veranstalten, betraf Terminänderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie anderer Fälle höherer Gewalt: Diese werde als geringfügig und somit zumutbar beschrieben, wenn der neue Termin innerhalb von 18 Monaten stattfinde. Diese „einseitige Ersetzungsbefugnis des Unternehmens“ sei ebenfalls gesetzwidrig, so das Handelsgericht. Weiters müssten bei einer Refundierung auch allfällige Gebühren erstattet werden.

(Quelle: APA)

Aufgerufen am 28.09.2023 um 01:27 auf https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/vki-urteil-veranstalter-muss-geld-fuer-abgesagte-konzerte-erstatten-123836308

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