Dabei ging es vor allem um Ausweitungen von aufgrund der Coronakrise eingeführten Sonderregeln und eben auch der Gutscheinlösung bei pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI einer Aussendung zufolge in fünf Punkten recht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
HG Wien im VKI-Verfahren: Mehrere gesetzwidrige Klauseln vom Veranstalter Barracuda. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. (nicht rechtskräftig)https://t.co/Phf3tbhLg5
— Verbraucherrecht (@vki_konsument) July 6, 2022
Gutschein statt Geld zurück ist unzulässig
Demnach sei es unzulässig, die Gutscheinlösung auch auf „sonstige Fälle höherer Gewalt“ auszudehnen, da dies nicht vom Zweck des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes umfasst werde. Eine weitere Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Barracuda Music, die unter anderem das Frequency-festival sowie das Nova Rock veranstalten, betraf Terminänderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie anderer Fälle höherer Gewalt: Diese werde als geringfügig und somit zumutbar beschrieben, wenn der neue Termin innerhalb von 18 Monaten stattfinde. Diese „einseitige Ersetzungsbefugnis des Unternehmens“ sei ebenfalls gesetzwidrig, so das Handelsgericht. Weiters müssten bei einer Refundierung auch allfällige Gebühren erstattet werden.
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