Die Maßnahmen der Bundesregierung werden in einem dreistufigen Prozess umgesetzt: Noch im Sommer werden zuerst jene entlastet, die am stärksten von der aktuellen Teuerung betroffen sind – also Menschen mit niedrigem Einkommen. Im Herbst soll die Entlastung in der Breite der Bevölkerung greifen, da die Teuerung mittlerweile auch im Mittelstand deutlich spürbar ist. Ab Anfang des Jahres 2023 sollen strukturelle Entlastungen für eine dauerhafte Stärkung der Kaufkraft sorgen. Das Gesamtvolumen des Paketes beträgt bis 2026 insgesamt 28 Mrd. Euro.
Was ist die Inflation?
Inflation beschreibt die stetige Preissteigerung für Waren und Dienstleistungen. Dadurch wird die Kaufkraft der Menschen im jeweiligen Wirtschaftsraum gemindert. Für das vorhandene Geld bekommen die Menschen also immer weniger an Gütern oder Leistungen.
Die Inflationsrate – in Österreich im Mai 2022 laut Statistik Austria bei 8 Prozent – bezeichnet den Anstieg des allgemeinen Preisniveaus innerhalb eines festgelegten Zeitraums in Prozentpunkten. Und die Inflationsrate hat Auswirkungen auf die Kaufkraft: Denn würden mit einem teuer werdenden Warenkorb auch die Gehälter angepasst, dann würde auch die Kaufkraft erhalten bleiben. Wenn jedoch eine hohe Inflation herrscht, werden Schulden geringer, weil das ursprünglich aufgenommene Geld nach einiger Zeit weniger wert ist.
Doch nicht nur auf die Kaufkraft, sondern auch auf den Außenhandel eines Staates hat die Inflation Auswirkungen: Wechselkurse zu anderen Währungen werden mit den einzelnen Inflationsraten angepasst. Je nach Rate können also Importe und Exporte durchaus billiger, aber auch teurer werden.
Kalte Progression
Das System der Lohn- und Einkommensteuer in Österreich nennt sich progressives Steuersystem: Das bedeutet einfach gesagt, dass Löhne und Gehälter je nach Höhe mit unterschiedlichen Steuertarifen besteuert werden – gestaffelt in Tarifstufen, die jedoch nicht angepasst wurden. Gehaltserhöhungen, welche auch die Inflation ausgleichen sollen, haben deshalb oft die Auswirkung, dass Arbeitnehmende in die nächsthöhere Tarifstufe aufsteigen und der Gehaltszuwachs überdurchschnittlich besteuert wird – und unter Berücksichtigung der Inflationsrate von der eigentlichen Gehaltssteigerung nichts mehr übrig bleibt.
Die kalte Progression entsteht also dann, wenn bei einer Inflation nur die Höhe des Einkommens, aber nicht die Einkommensteuersätze an die Preissteigerungen angepasst werden. Um gegen die kalte Progression zu wirken, hat die Bundesregierung die Grenzbeträge der Progressionsstufen – mit Ausnahme der 55-Prozent-Stufe – sowie negativsteuerfähige automatisch um zwei Drittel der Inflation vom Zeitraum Juli bis Juni ab 1. Jänner des Folgejahres angehoben. Die kalte Progression wird dadurch in Österreich ab 2023 vollständig abgeschafft.
Zum Vergleich: Die normale Progression beschreibt eine niedrigere Besteuerung von geringen Einkommen im Vergleich zu höheren Einkommen.
Progressionsstufen bezeichnen übrigens die stufenweise Staffelung des Einkommensteuersatzes je nach Größe des Jahreseinkommens.
Valorisierung von Sozialleistungen
Analog zu den starken Effekten der kalten Progression sinkt auch bei nicht indexierten Sozialleistungen bei anhaltend hohen Inflationsraten die reale Kaufkraft. Vor diesem Hintergrund sollen ab 1. Jänner 2023 das Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld, die Studienbeihilfe, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag sowie das Kinderbetreuungsgeld (inkl. Familienzeitbonus) valorisiert – also an den Wert der Teuerungsrate angepasst – werden.
Teuerungsabsetzbetrag
Damit insbesondere Erwerbstätige und Pensionist:innen mit niedrigen Einkommen entlastet werden, wird für das heurige Jahr ein einmaliger "Teuerungsabsetzbetrag" in Höhe von bis zu 500 Euro eingeführt. Das bedeutet, dass die Begrenzung der Rückerstattung bei Arbeitnehmenden einmalig von 55 auf 70 Prozent der SV-Beiträge und bei Pensionist:innen von 80 auf 100 Prozent der SV-Beiträge erhöht werden. Damit kann die volle Höhe des "Teuerungsabsetzbetrags" bei einem monatlichen Bruttoeinkommen (Arbeitnehmende) zwischen 1.100 Euro und 1.800 Euro in voller Höhe geltend gemacht werden.
Anti-Teuerungs-Maßnahmen im Überblick
- Im August werden 180 Euro für jedes Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
- Im September fließen 300 Euro für Menschen mit geringem Einkommen etwa an Sozialhilfebezieher, Arbeitslose und Mindestpensionist:innen.
- Verschiebung der CO2-Steuer von Juli auf Oktober.
- Klimabonus: 500 Euro für jeden in Österreich lebenden Erwachsenen, 250 Euro für jedes Kind.
- Der erhöhte Familienbonus (2.000 statt 1.500 Euro) und der erhöhte Kindermehrbetrag (550 statt 450 Euro) werden auf das ganze Jahr 2022 vorgezogen. Auszahlung voraussichtlich ab September bzw. Oktober über die Arbeitnehmerveranlagung für 2022.
- Einführung eines einmaligen Teuerungsabsetzbetrags für 2022 in Höhe von 500 Euro. Zwischen 1.100 und 1.800 Euro Einkommen greifen die 500 Euro voll, darunter gibt es eine Einschleifung durch den Sozialversicherungs-Deckel, darüber eine Einschleifregelung bis 2.500 Euro. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der Veranlagung (2023), bei Pensionisten bereits im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung.
- Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung).
- Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu drei Mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert.
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