Mit dem heutigen Montag muss im Bundesland Salzburg im Handel ein 2-G-Nachweis erbracht werden. Diesen müssen Unternehmen bei ihren Kundinnen und Kunden kontrollieren – das Einkaufszentrum Europark in Salzburg-Taxham hat dafür eigens Servicestationen eingeführt.
Laut Verordnung müssen Betreiber von Geschäften ihre Kundschaft verpflichtend auf einen 2-G-Nachweis, nach Möglichkeit beim Betreten des Geschäftes, kontrollieren, jedenfalls aber beim Kauf von Waren an der Kassa. Dies betrifft sowohl den Handel als auch Dienstleister, nicht jedoch Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel den Lebensmittelhandel und Apotheken.
Europark verteilt 2-G-Stempel
Im Europark wurden für die 2-G-Kontrollen eigens Servicestationen eingeführt, wo Kundinnen und Kunden nach erbrachtem 2-G-Nachweis einen Stempel erhalten. Damit können sie in allen Geschäften einkaufen gehen.
Land Salzburg/Neumayr
Ab 3. Jänner müssen Kaufleute ihre Kundschaft um einen 2-G-Nachweis bitten.
Bereits ab 3. Jänner muss im Bundesland Salzburg im Handel ein 2-G-Nachweis erbracht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Kundschaft zu kontrollieren.
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