Die Bewährungsstrafe wurde unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Die schließlich geständigen und bisher gerichtlich unbescholtenen Angeklagten haben auf Rechtsmittel verzichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Salzburg keine Erklärung abgegeben hat. Was das Faktum Müll betrifft, so soll das Unternehmen Ende 2018 und Anfang 2019 rund 370 Tonnen Rostasche, 212 Tonnen Bauschutt und 120 Tonnen Sperrmüll unrechtmäßig entsorgt haben, nachdem es zahlungsunfähig geworden war.
Den bisher unbescholtenen Angeklagten - es handelt sich um einen Salzburger und dessen Lebensgefährtin - wurden heute am Landesgericht Salzburg auch grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und betrügerische Krida angelastet.
Salzburger zu den Vorwürfen teils geständig
Der erstangeklagte Salzburger war zu diesen beiden Vorwürfen nicht geständig. Schuldig bekannte er sich hingegen zum Vorwurf "Vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen" (Paragraf 181b StGB). Laut dem Strafantrag der Staatsanwalt Salzburg hat der Beseitigungsaufwand mehr als 50.000 Euro hohe Kosten verursacht.
Das Unternehmen hatte Entsorgungsaufträge mit Recyclinghöfen von zwei Pongauer Gemeinden abgeschlossen. Der Salzburger war als gewerberechtlicher Geschäftsführer auch für die Einhaltung der abfallwirtschaftsrechtlichen Auflagen verantwortlich. Er gab zu, dass es zu Übermengen an Rostasche, Bauschutt und Sperrmüll gekommen ist. Als Begründung führte er unter anderem steigende Einwohnerzahlen an. Er habe auch versucht, einen Konkurrenten zu finden, der die Verträge übernimmt. Die Gemeinden hätten davon ausgehen müssen, "dass die Kosten höher sind als bei uns."
Firma Anfang 2019 in Konkurs
Die Bauservicefirma stellte im Februar 2019 Konkursantrag. Der Aktenlage zufolge gab es im Jahr 2018 einen Verlust von rund 830.000 Euro, 400.000 Euro offene Forderungen soll der Masseverwalter noch hineinkalkuliert haben. Dem Sachverständigengutachten zufolge hat das Unternehmen zwischen 2013 und 2018 mehr Verluste als Gewinne gemacht.
Die Staatsanwaltschaft warf den Geschäftsführern vor, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Firma überschätzt zu haben. Der Salzburger erklärte dazu, dass offene Forderungen betreffend eines Zusatzauftrages einer Bergbahn und die Rückstellung von Prozesskosten zu Ergebnisverschlechterungen geführt hätten. Im Jahr 2017 sei die Firma aber noch zahlungsfähig gewesen.
Dass sein Geschäftsführergehalt von 4.000 Euro netto im Monat angesichts der finanziellen Situation der Firma zu hoch gewesen sei, bestritt der Salzburger. Dieses Gehalt beruhe auf kollektivvertraglichen Grundlagen. "Ich habe auch viele Überstunden kostenfrei gemacht. Ich glaube, die GmbH wäre schlechter gefahren, wenn zusätzlich ein Maschinist und Lkw-Fahrer eingestellt worden wäre." Die Verteidigerin erklärte, der Konkurs sei womöglich um zwei Monate zu spät angemeldet worden.
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