„Wenigverdiener haben also nicht nur mit erhöhten Kosten zu kämpfen, sondern bekommen auch per Steuerausgleich nichts zurück – eine doppelte Benachteiligung", kritisiert AK-Präsident Siegfried Pichler und fordert eine Negativsteuer für Kinderbetreuungskosten.
Die schwarz-grüne Salzburger Landesregierung will ja bekanntlich die Zuschüsse für Kindergartenkinder halbieren. Das heißt, Eltern müssen künftig pro Kind etwa 300 Euro mehr im Jahr bezahlen. Bereits vergangene Woche hat die Salzburger Arbeiterkammer ihren Unmut über diese sozialpolitische Bankrotterklärung des Landes artikuliert. Besonders sauer aufgestoßen ist AK-Präsident Siegfried Pichler aber auch der Hinweis der ressortzuständigen Landesrätin Martina Berthold, wonach Kinderbetreuungskosten ja steuerlich absetzbar sind. „Wer sich ein bisschen mit unserem Steuersystem auskennt, weiß, dass der dafür vorgesehene Freibetrag allein den Großverdienern nützt. Diese können sich mehr über die Steuer zurückholen, während Geringverdiener wie beispielsweise Alleinverdienerinnen, im schlimmsten Fall gar keine Gutschrift erhalten, weil sie zu wenig verdienen und deshalb auch nichts absetzen können!"
Wenigverdiener trifft es hart
AK-Steuerexperte Peter Lederer gibt folgende Beispiele, die die Belastung von Menschen mit geringen Einkommen, bzw. die Schieflage zwischen den unteren Einkommensgruppen und Besserverdienern in Sachen steuerlicher Absetzbarkeit augenscheinlich illustrieren:
Ein leitender Angestellter, der 5.000 Euro brutto im Monat verdient, kann sich via Freibetrag eine Kinderbetreuungs-Steuergutschrift in Höhe von 150 Euro vom Finanzamt zurückholen. Für ihn oder sie macht sich die von der Landesregierung geplante Kürzung also mit einem jährlichen Minus von 150 Euro im Geldbörsel bemerkbar.
Ein Facharbeiter mit einem monatlichen Brutto-Verdienst von 2.500 Euro bekommt rund 110 Euro zurück, muss also mit Mehrkosten von 190 Euro im Jahr rechnen.
Eine Handelsangestellte mit einem monatlichen Brutto von 1.000 Euro, hat keinen Anspruch auf steuerliche Absetzbarkeit – muss also die zusätzlichen 300 Euro zur Gänze selbst aufbringen.
„Das zeigt zum einen die Ungerechtigkeit unseres Steuersystems, aber auch die Kaltherzigkeit der schwarz-grünen Landesregierung", sagt Pichler, „gerade die, die ohnehin nicht viel zum Leben haben wie etwa Alleinerzieherinnen oder Alleinverdiener, trifft diese zutiefst unsoziale Maßnahme am härtesten. Jedes Kind sollte gleichviel wert sein!"
AK fordert Negativ-Steuer für Kinderbetreuungskostne
„Will man auf steuerlicher Seite für mehr Gerechtigkeit sorgen, so muss man für Beschäftigte mit Einkommen unter 11.000 Euro jährlich eine Negativsteuer für Kinderbetreuungskosten schaffen", fordert der AK-Präsident, „etwa pauschal 36,5 Prozent der Ausgaben für Kinderbetreuung als Gutschrift.
Auch Arbeitgeber können war tun
AK-Experte Lederer erinnert in diesem Zusammenhang an die Möglichkeit steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse für Kinderbetreuungskosten: „Seit 1.1. 2013 besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit bis zu 1.000 Euro jährlich pro Kind für Kinderbetreuungskosten zu fördern – und das ohne zusätzliche Lohnnebenkosten, dafür mit steuerlicher Absetzbarkeit für den Unternehmer."
AK gegen Zuschuss-Kürzung
Unabhängig von diesen Steuerdetails lehnt die Arbeiterkammer die Kürzung der Kindergartenzuschüsse generell ab. „Ein System, wo man vielleicht einen Zuschuss bekommt, oder aber auch nicht, beziehungsweise der geplante Sonderfonds für sozial Schwächere degradiert diejenigen, die nicht auf die Schokoladenseite des Lebens gefallen sind, dann am Jahresende zu Almosenempfängern und Bittstellern – und das haben sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verdient", bekräftigt AK-Präsident Pichler.
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