Philippe sollte aufhören zu schreien "Ich habe keine Erfahrung mit Kindern und bin kein gewalttätiger Mensch. Ich wollte nur, dass Philippe ruhig ist", schilderte der ledige und kinderlose Mann. Er habe zweimal für etwa 20 bis 25 Minuten auf die Kinder einer befreundeten Arbeitskollegin aufgepasst, einmal musste die Frau auf die Bank. Als das Baby in der Wiege nicht zu schreien aufhörte, nahm er es heraus, hielt es mit beiden Armen in die Höhe und schüttelte es 15 bis 20 mal. "Meines Ermessens nach war es kein starkes Schütteln." Danach legte er den Buben wieder zurück in sein Bettchen. "Er hat nicht mehr geschrien, er schlief. Es war mir nicht bewusst, was passiert ist."
Die Folgen waren erschütternd: Das Baby erlitt laut einer medizinischen Expertise ein schweres Schütteltrauma mit subduralen Hämatomen, Blutungen an der Netzhaut des Auges sowie ausgeprägte, retinale Blutungen und schwere, prognostisch ungünstige, diffuse Hirnschäden - hervorgerufen durch "massives, heftiges, gewaltsames Hin- und Herschütteln". Philippe wurde mehrere Wochen in einer Salzburger Klinik betreut. "Wenn ich gewusst hätte, dass ein Schaden entsteht, hätte ich ihn nie geschüttelt. Ich bin dann selbst auf die Leute zugegangen und habe gesagt, dass ich das gemacht habe", betonte der Angeklagte. Mittlerweile sei sein Kontakt zu den Eltern des Buben abgebrochen.
Ob die Verletzungen zu Dauerfolgen führen, ist derzeit nicht feststellbar. "Ich habe das Kind untersucht, als es neun Monate alt war. Es zeigte eine altersgemäße Entwicklung. In Bezug auf ein vollständige Genesung muss seine weitere Entwicklung bis zum Schulalter beobachtet werden", sagte heute ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger. Mögliche Folgen einer Hirnschädigung seien Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Epilepsie. Er veranschaulichte, dass der Kopf eines Säuglings 15 Prozent des Körpergewichtes ausmacht, die Hals- und Nackenmuskulatur in diesem Alter noch nicht ausgebildet ist und fünf bis zehn Sekunden langes, zehn- bis 30-maliges, heftiges Schütteln bereits ausreichen, um ein Schütteltrauma auszulösen.
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