Bei Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern sind bis zu 25 Teilnehmer innen und bis zu 300 Teilnehmer draußen möglich. Gibt es zugewiesene Sitzplätze, sind innen bis zu 2.000 Teilnehmer und bis zu 4.000 im Freien möglich. Innen gilt generell FFP2-Maskenpflicht und dürfen Zusammenkünfte nur zwischen 5 und 23 Uhr stattfinden.
Bewilligung ab 251 Teilnehmern
Sind es mehr als 50 Teilnehmer, muss der Verantwortliche einen Covid-19-Beauftragten bestellen, ein Covid-19-Präventionskonzept ausarbeiten und dies spätestens eine Woche vorher bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen, ab 251 Teilnehmern ist eine Bewilligung nötig.
Ohne 2-G nur wenige Ausnahmen
Alle ohne 2-G-Nachweis dürfen sich unter anderem nur zu Begräbnissen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz, für den Beruf, als Organe politischer Parteien oder juristischer Personen, bei medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen, zu Proben zu beruflichen Zwecken und zur beruflichen künstlerischen Darbietung in fixer Zusammensetzung innen mit FFP2-Maske sowie in der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit auf betreuten Ferienlagern und im Spitzensport treffen.
Gültig bis 21. Dezember
Die Regeln gelten bis einschließlich 21. Dezember, Details sind hier nachzulesen. Für Schulen, Gastgewerbe, Beherbergung, Arbeitsplatz und Spitzensport sowie zur Religionsausübung gelten Sonderbestimmungen.
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