Demnach soll die Regelung am Sonntag um 24.00 Uhr in Kraft treten und somit ab Montag wirksam werden. Die Maßnahme wird ergriffen, da in beiden Bundesländern ein Schwellenwert der Neuinfektionen überschritten wurde. Somit befinden sich fünf österreichische Bundesländer auf der Roten Liste. Die an die Schweiz direkt angrenzenden Bundesländer Vorarlberg und Tirol bleiben indes weiterhin von den Maßnahmen ausgenommen, auch wenn sie hohe Infektionszahlen aufweisen.
Quarantänepflicht für Reisende aus Risikogebieten
Für Reisende aus den Risikogebieten gilt in der Schweiz eine Quarantänepflicht. Ein negatives Testresultat hebt die Quarantäne nicht auf. Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in diesen Bundesländern aufgehalten haben.
Haslauer: "Bedauern Reisewarnung sehr"
"Wir bedauern die Schweizer Reisewarnung für Salzburg natürlich sehr, da diese zu kurzfristigen Stornierungen gebuchter Urlaube und insbesondere auch zu einem deutlichen Einbruch der Nachfrage führt. Der heurige Sommer hat gezeigt, dass wir als verantwortungsvolle Gastgeber agieren und alles unternehmen, um die Infektionszahlen zu reduzieren und die Infektionskurve abzuflachen. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen und die getroffenen Maßnahmen umso mehr beachten und einhalten. Nur so können Reisewarnungen wieder zurückgenommen werden und rechtzeitig auch in Hinblick auf die bevorstehende Wintersaison eine Entspannung der Situation herbeigeführt werden", so Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) in einer ersten Reaktion.
Durchreise durch Schweiz erlaubt
Die Durchreise durch die Schweiz bleibt weiter erlaubt. Weitere Ausnahmen gibt es für berufliche Reisen, medizinisch bedingte Reisen, Güterverkehr usw. Für Reisende aus anderen Teilen Österreichs ist die Einreise frei. Die Rückreise nach Österreich ist unterdessen auflagenfrei.
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