Beim Skifahren sind sie bereits genauso Pflicht wie in Bayern: Die FFP2-Masken. Dieses "Face Filtering Piece" der Schutzklasse 2 ist ab 25. Jänner in Österreich Pflicht. Damit hat der alte Mund-Nasen-Schutz ausgedient. Was die neuen Masken von den alten unterscheidet und wie sie richtig verwendet werden, hat uns Wolfgang Lanner, Vizepräsident der Salzburger Apothekerkammer, erklärt.
Wie unterscheidet sich die FFP2-Maske vom herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz?
FFP steht für "Face Filtering Piece", es handelt sich dabei also um partikelfilternde Halbmasken. Die Schutzklasse 2 filtert mindestens 94 Prozent der Aerosole aus der Luft. Es gibt sie in verschiedenen Modellen, etwa in Körbchen- oder Kaffeefilterform. Anders als bei der herkömmlichen OP-Maske (schützt andere, indem die Verbreitung von Tröpfchen eingeschränkt wird), schützt die FFP2-Maske den Träger aktiv. Der Eigenschutz steht somit im Vordergrund.
Was ist beim Tragen zu beachten?
Die FFP2-Maske liegt enger am Gesicht an. So können weniger Aerosole rein und raus, wodurch auch die Umgebung besser geschützt wird. Nase und Mund müssen bedeckt sein. Gesichtsformen sollten bei der Wahl der Maskenform beachtet werden.
Sind Bartträger weniger geschützt?
Ein Vollbart kann verhindern, dass die Maske eng am Gesicht anliegt. Es kann also sein, dass so Luft unter die Maske gelangt. Je enger sie anliegt, desto besser ist der Schutz. Bei äußerst voluminösen Bärten sollte also eine Rasur überlegt werden.
Wie lange sollen die Masken getragen werden?
Hersteller empfehlen einen einmaligen Gebrauch der Maske. Nach vier bis sechs Stunden sollte sie gewechselt werden. Das ist für die breite Bevölkerung, aber auch im Sinne der Nachhaltigkeit, schwierig umzusetzen.
Kann man die FFP2-Masken wiederverwenden?
Ja. Wenn eine Maske durch die Atemluft feucht geworden ist, kann man sie einen Tag lang an der Luft trocknen und danach wiederverwenden. Eine weitere Möglichkeit ist, die Maske bei 80 Grad (Ober- und Unterhitze) ins Backrohr zu geben. Dabei werden die Viren abgetötet und die Maske kann daraufhin wieder zum Einsatz kommen. Dieser Vorgang sollte aber nicht öfter als fünf Mal erfolgen, danach sollte die Maske entsorgt werden.
Kann man die Maske abnehmen, um durchatmen zu können?
Überall, wo sich Leute im Umkreis befinden, ist dies schwierig. Zum Essen, Trinken oder Luftholen, kann die Maske aber natürlich abgenommen werden. Am besten an der frischen Luft, wenn sich keine Menschen in unmittelbarer Nähe befinden, rät Lanner. Dabei sollte die Maske auch richtig angefasst werden: Mit gewaschenen oder desinfizierten Händen an den Gummibändern greifen und dann aufsetzen oder abnehmen.
Wie steht es um die Verfügbarkeit?
Mehrere Länder führen gerade eine FFP2-Maskenpflicht ein, die Verfügbarkeit sei aber grundsätzlich gegeben. Große Händler kaufen dabei zumeist in großen Massen in China ein. Dabei gibt es auch heimische Hersteller, die FFP2-Masken anbieten. Der Preis hängt dabei stark vom Einkaufszeitpunkt und vom Produktionsland ab. Der Großhandelspreis für Masken schwankte von Frühling 2020 bis heute mehrmals im dreistelligen Prozentbereich nach oben und unten. Für die FFP2-Masken strebt die Regierung einen Verkauf ohne Mehrwertsteuer an.
Wie kann man die Masken auf Wirksamkeit überprüfen?
In der Europäischen Union gibt es ein CE-Zertifikat. Dieses gibt Auskunft darüber, ob das Produkt an einer geeigneten Stelle geprüft wurde und die Herstellerangaben auch tatsächlich erfüllt werden. Die Verpackung muss grundsätzlich enthalten:
- Name des Herstellers oder der Marke sowie die Anschrift
- CE-Kennzeichen und vierstellige Prüfnummer
- Nummer und Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm: DIN-Kennzeichnung EN
Alle Maßnahmen weiter einhalten
Auch wenn ab nächster Woche weitverbreitet FFP2-Masken in Österreich getragen werden, so ist dies kein Grund, die übrigen Maßnahmen nicht mehr einzuhalten. "Die Maske belastet jeden. Dennoch muss man alle Maßnahmen weiter umsetzen, um das Virus zurückdrängen zu können", teilt Lanner im Gespräch mit SALZBURG24 mit. Auf Händedesinfektion und den auf zwei Meter erweiterten Mindestabstand kann also weiterhin nicht verzichtet werden.
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