Anfang 2010 war zunächst ein Hausbetreuungsunternehmen in die Insolvenz geschlittert. Hier stellte die Wirtschaftspolizei fest, dass ein bestimmter Geschäftsführer praktisch keinerlei Tätigkeiten setzte und mehrere Monate nur zum Schein als Geschäftsführer eingetragen wurde. Bei der Überprüfung der Bücher wurden keine Jahresabschlüsse gefunden, in den letzten 18 Monaten vor der Zahlungsunfähigkeit wurde faktisch keine Buchhaltung mehr geführt. Die hohen Kosten für die Geschäftsführung haben laut Polizei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Firma überfordert.
Zwei Konkurse in Salzburg wurden zum KriminalfallIm Oktober 2010 mussten dann die Chefs eines Bauunternehmens den Gang zum Konkursrichter antreten. Auch bei dieser Firma stellte sich heraus, dass vor allem fehlende Kontrollmechanismen der Geschäftsführung und das gänzliche Fehlen der Buchhaltung für den Zeitraum der letzten 14 Monaten vor der Insolvenz zur Zahlungsunfähigkeit geführt haben dürften.
Strafantrag gegen fünf Verdächtige
Bei den weiteren Prüfungen bemerkte die Polizei, dass in beiden Unternehmen großteils dieselben Geschäftsführer und Gesellschafter tätig waren, weshalb der Verdacht der betrügerischen Krida aufkam. Zwischen den Firmen wurden Zwischenvereinbarungen abgeschlossen, wodurch beiden Betrieben jeweils rund 150.000 Euro ohne sichtbare Gegenleistung entzogen wurden. Diese Vereinbarungen wurden teilweise erst nach Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit getroffen. Insgesamt hat nun die Staatsanwaltschaft gegen fünf Verdächtige Strafantrag gestellt, so ein Polizei-Sprecher zur APA. Wie hoch die beiden Unternehmen verschuldet sind und wie viele Gläubiger von den Insolvenzen betroffen sind, konnte er nicht sagen.(APA)
(Quelle: S24)
Im Oktober 2010 mussten dann die Chefs eines Bauunternehmens den Gang zum Konkursrichter antreten. Auch bei dieser Firma stellte sich heraus, dass vor allem fehlende Kontrollmechanismen der Geschäftsführung und das gänzliche Fehlen der Buchhaltung für den Zeitraum der letzten 14 Monaten vor der Insolvenz zur Zahlungsunfähigkeit geführt haben dürften.
Strafantrag gegen fünf Verdächtige
Bei den weiteren Prüfungen bemerkte die Polizei, dass in beiden Unternehmen großteils dieselben Geschäftsführer und Gesellschafter tätig waren, weshalb der Verdacht der betrügerischen Krida aufkam. Zwischen den Firmen wurden Zwischenvereinbarungen abgeschlossen, wodurch beiden Betrieben jeweils rund 150.000 Euro ohne sichtbare Gegenleistung entzogen wurden. Diese Vereinbarungen wurden teilweise erst nach Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit getroffen. Insgesamt hat nun die Staatsanwaltschaft gegen fünf Verdächtige Strafantrag gestellt, so ein Polizei-Sprecher zur APA. Wie hoch die beiden Unternehmen verschuldet sind und wie viele Gläubiger von den Insolvenzen betroffen sind, konnte er nicht sagen.(APA)
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