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38-Jähriger in Salzburg wegen Wiederbetätigung vor Gericht

38-Jähriger hatte sich vor Gericht zu verantworten Salzburg24
38-Jähriger hatte sich vor Gericht zu verantworten

Der 38-jährige Angeklagte aus dem Flachgau ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg von den acht Geschworenen einstimmig wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Der Mann erhielt 18 Monate Haft, drei Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig.

Der Mann hat sich vor einem Geschworenengericht verantworten müssen und war dem Verfassungsschutz aufgefallen, weil er ab Sommer 2013 auf Facebook immer wieder einschlägige Fotomontagen gepostet hat. Bei einer Hausdurchsuchung stießen die Ermittler auch auf Kleidung mit NS-Symbolik.

Auf eine Jacke des Mannes war die "88" aufgedruckt - die Ziffern stehen im Alphabet für die Initialen "HH" und damit für den Gruß "Heil Hitler". Außerdem fanden die Polizisten im Schrank ein T-Shirt mit der Aufschrift "Sturm 18", Synonym für "Adolf Hitler" und gleichzeitig auch Name einer deutschen Rechtsrock-Band, die in ihren Liedern eine neonazistische Gesinnung zur Schau stellt.

Fotos mit menschenverachtenden Sprüchen auf Facebook gepostet

Rund 20 Fotos soll der Angeklagte im Zeitraum von rund zwei Jahren gepostet haben. Diese waren überwiegend mit äußerst zynischen und menschenverachtenden Sprüchen versehen, viele mit Anspielungen auf das Vergasen von Menschen. Das Bild einer Katze mit Schirmmütze, welche die rechte Pfote zum Gruß erhebt, war noch einer der harmloseren Einträge. "Es kommt nicht so sehr auf das einzelne Bild an, sondern was für ein Eindruck bei der Gesamtbetrachtung entsteht", sagte Staatsanwalt Markus Neher. "Man muss für das Delikt der Wiederbetätigung kein Neonazi sein. Es reicht, dass man durch sein Handeln die NS-Zeit, NS-Organisationen oder NS-Persönlichkeiten positiv darstellt".

Wiederbetätigung in Salzburg: Angeklagte suchte Anschluss

Der Angeklagte zeigte sich voll geständig und entschuldigte sich vor dem Richtersenat (Vorsitz Gabriele Glatz) und den Geschworenen. "Es tut mir leid." Sein Anwalt sagte, seinem Mandanten sei es vor allem um Gruppenzugehörigkeit und Anschluss nach einer Übersiedlung nach Salzburg gegangen. Der Angeklagte sei einfach an die falschen Leute geraten, die Bedeutung von "88" und "Sturm 18" sei ihm auch immer bewusst gewesen. Auch der Staatsanwalt meinte, im konkreten Fall mit dem unteren Bereich des Strafrahmens auszukommen. "Er hat mit seinen Postings überwiegend Gleichgesinnte erreicht."

(APA)

(Quelle: S24)

Aufgerufen am 29.03.2023 um 08:57 auf https://www.salzburg24.at/news/salzburg/flachgau/38-jaehriger-in-salzburg-wegen-wiederbetaetigung-vor-gericht-53474239

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