Martin Riedl, Anwalt des suspendierten Beamten, bestätigte am Dienstag der APA die Entscheidung aus der Vorwoche, gegen die keine ordentliche Revision mehr möglich ist. "Das ist unerträglich, mir fehlen die Worte", so der Advokat. Er habe lange Erfahrung in der Kanzlei, aber hier handle es sich um "höchste Marginalität". Man gehe mit seinem Mandanten um wie mit einem Schwerverbrecher. Er werde daher die Causa an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) herantragen und versuchen, diesen zu überzeugen, dass es einen Grund für eine außerordentliche Revision gebe. "Ich bin guter Hoffnung."
Suspendierung als "Sicherungsmaßnahme"
Zur weiteren Vorgangsweise seitens des Landes sagte auf Anfrage Franz Wieser, Sprecher von Personal-Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP), dass das Disziplinarverfahren gegen den Beamten zurzeit unterbrochen sei , weil die Staatsanwaltschaft in der Sache ermittle. Sobald diese Behörde ihre Erhebungen abgeschlossen habe, werde das Verfahren wieder weitergeführt, so der Sprecher. Die Dienstbehörde des Amtes der Salzburger Landesregierung hatte die Suspendierung als "Sicherungsmaßnahme" und "zur Vermeidung eines weiteren Schadens am Ansehen des Amtes" ausgesprochen. Dies hat nun das Landesverwaltungsgericht bei der Prüfung der Beschwerde bestätigt. Ein Argument, dem Anwalt Riedl allerdings nicht folgen kann. "Wo bitte soll hier das Ansehen des Landes gefährdet sein? Das ist derart konstruiert."
Beamter erstattet Selbstanzeige
Der Beamte hatte im Spätherbst nach Bekanntwerden der Nebentätigkeit im Verein Selbstanzeige erstattet. Außerdem trat er Ende November aus dem Beratungsverein aus. In der Folge wurde beim Land eine Disziplinaruntersuchung eingeleitet, die in ein Disziplinarverfahren samt Suspendierung überging. Trenka wollte mit Jahreswechsel in Pension gehen, dies verzögert sich allerdings, weil laut Dienstrecht während einer ausgesprochenen Suspendierung kein Übertritt in den Ruhestand möglich ist.
Experten für Gutachten kontaktiert
Das Gutachten des Amtssachverständigen und 1. Vorstandes des Beratungsvereines, Richard Schmidjell, ist durchaus kritisch ausgefallen. Es wurde vom Land aber zwischenzeitlich wegen möglicher Befangenheit verworfen. Der Vorsitzende des Salzburger Naturschutzbundes, Hans Kutil, hatte auf den Anschein einer Befangenheit aufmerksam gemacht. In der Expertise wurde vor einer teils erheblichen Beeinträchtigung des Tourismus durch die Freileitung gewarnt. Projektbetreiberin des zweiten Abschnittes der 380-kV-Hochspannungsleitung ist die Verbund-Netztochter Austrian Power Grid (APG). Das Land hat zwischenzeitlich mehrere Experten für die Erstellung eines neuen Gutachtens kontaktiert, bisher wurde der Auftrag aber noch nicht neu vergeben, hieß es im Büro der zuständigen LHStv. Astrid Rössler (Grüne) auf Anfrage.
(APA)
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