Unbekannte Täter hatten sich in einer E-Mail an die Buchhalterin der Firma als Kollege ausgegeben, berichtete die Polizei Salzburg in einer Aussendung. Dabei hätten sie sogar einen ähnlichen Wortlaut wie dieser gewählt. Alles schien also täuschend echt. Die Frau überwies gemäß dem Schreiben einen fünfstelligen Betrag. Eine genaue Summe nannte die Polizei auch auf S24-Nachfrage nicht. Erst im Nachhinein flog der Betrug auf.
Polizei warnt vor CEO-Masche
Die Masche - genannt CEO-Betrug - ist nicht neu, wie Polizeisprecherin Karin Temel sagt. Es gebe immer wieder Versuche dieser Art. Die Polizei rät Firmenchefs dazu, ihre Mitarbeiter über diese Art des Betrugs aufzuklären. "Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein. Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren", heißt es in einer Aussendung. Spamfilter bieten bei diesem Phänomen keinen Schutz gegen einen Angriff!.
Welche Schritte sollen vor der Durchführung von ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen beachtet werden:
- Überprüft eingelangte E-Mails auf die korrekte Schreibweise der Absenderadresse. Verwendet dazu die Antwortfunktion und kontrolliert die Absenderadresse genau.
- Verifiziert durch gezielte Rückfragen die Zahlungsanweisung über einen anderen Kommunikationskanal, wie z.B. ein persönliches Gespräch.
- Hinterfragt Zahlungsanweisungen auf unbekannte oder neue Konten. Seid bei atypischen Länderkennzeichen des IBAN besonders vorsichtig und skeptisch.
- Bewahrt Ruhe. Die Täter versuchen durch Zeitdruck zu einer unüberlegten Überweisung zu drängen.
- Kontaktiert bei Verdacht eine vorgesetzte Person. Lasst euch nicht verunsichern und haltet den gewohnten Prozess und das Vier-Augen-Prinzip unbedingt ein.
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