Radlerin auf Zebrastreifen in Grödig von Pkw erfasst
Autolenker bemerkt 64-Jährige zu spät
PIXABAY
Zu einem Crash mit einer Verletzten kam es auf einem Zebrastreifen in Grödig. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 16. Oktober 2022 16:43 Uhr
Zur Kollision zwischen einer Fahrradfahrerin und einem Auto kam es Sonntagnachmittag auf einem Zebrastreifen in Grödig. Mit Verletzungen wurde die Frau ins Spital gebracht.
Gekracht hat es am Sonntagnachmittag auf der Marktstraße in Grödig. Wie die Polizei berichtete, fuhr die Fahrradfahrerin (64) über einen Zebrastreifen.
Fahrrad contra Auto in Grödig
Ein Pkw-Lenker (66) dürfte die von rechts kommende Frau zu spät bemerkt haben. Er konnte nicht mehr bremsen und kam zur Kollision.
Die Rettung brachte die Verletzte nach dem Pkw-Crash ins Salzburger Landeskrankenhaus. Alko-Tests verliefen laut Polizei negativ.
Aufgerufen am 21.03.2023 um 10:43 auf https://www.salzburg24.at/news/salzburg/flachgau/groedig-fahrradfahrerin-auf-zebrastreifen-von-pkw-erfasst-und-verletzt-128477002
Ist die Frage ob es ein Zebrastreifen war der auch fürs Radfahren/Überqueren freigegeben war. Denn sonst hat auch der Radfahrer Teilschuld.
Es fahren immer wieder Radfahrer über normale Zebrastreifen (ohne zu schauen) obwohl gar nicht erlaubt.
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Truster
Soweit mir bekannt ist, gibt es keinen solchen geteilten Schutzweg mit Ausnahme der Begehungszone in Grödig.
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Stan
§2 (1) 12. Stvo 12.
Schutzweg: ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte „Zebrastreifen“) gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil; Fahrradfahrer sind verpflichtet abzusteigen und zu schieben wenn sie die Fahrbahn queren wollen...
Kommentare
Hptm.Karotte
Ist die Frage ob es ein Zebrastreifen war der auch fürs Radfahren/Überqueren freigegeben war. Denn sonst hat auch der Radfahrer Teilschuld. Es fahren immer wieder Radfahrer über normale Zebrastreifen (ohne zu schauen) obwohl gar nicht erlaubt.
Truster
Soweit mir bekannt ist, gibt es keinen solchen geteilten Schutzweg mit Ausnahme der Begehungszone in Grödig.
Stan
§2 (1) 12. Stvo 12. Schutzweg: ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte „Zebrastreifen“) gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil; Fahrradfahrer sind verpflichtet abzusteigen und zu schieben wenn sie die Fahrbahn queren wollen...