Die geschockte Spaziergängerin steckte die junge Katze sofort in ihren Rucksack und brachte es zum nur wenige Minuten entfernten Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen, informiert der Verein am Dienstag in einer Aussendung.
Dort wurde festgestellt, dass das erst etwa drei Monate alte Katzenmädchen an stark fortgeschrittenem Katzenschnupfen leidet, einer weit verbreiteten Katzenkrankheit mit oft schwerem Verlauf. Dadurch ist eines der Augen bereits so entzündet, dass sogar schon der Augapfel aus der Augenhöhle herausgetreten ist.
Ein furchtbarer Anblick, den Geschäftsführerin Johanna Stadler leider nicht zum ersten Mal sieht: "Unbehandelter Katzenschnupfen führt zu schweren Augenentzündungen bis hin zum Verlust des Auges. Allerdings ist dieser aktuelle Fall auch für mich kein alltäglicher Anblick, den man erst einmal verdauen muss.“
Auge muss entfernt werden
Das Auge kann nur noch durch eine Operation entfernt werden, was derzeit in einer Tierklinik durchgeführt wird. „Wer lässt seine Katzen so verwahrlosen oder hat sie gar ausgesetzt? Uns wurden nämlich erst kurz vor Weihnachten drei etwa gleichaltrige, sehr ähnlich aussehende Kätzchen gebracht, die ebenfalls in Mattsee-Schalkham gefunden wurden und auch stark entzündete Augen hatten. Es dürfte sich hier um die Geschwister handeln“, fragt sich Stadler.

Pfotenhilfe bittet dringend um Hinweise
Die Pfotenhilfe bittet dringend um Hinweise, wem diese Katzen gehören. „Tiere derart verwahrlosen und mit ihren Schmerzen im Stich zu lassen oder auch sie auszusetzen, ist Tierquälerei, die wir im Fall von entsprechenden – gerne auch anonymen – Hinweisen den Strafverfolgungsbehörden anzeigen werden."
Appell an Anschober
Die Pfotenhilfe will den Fall den Behörden melden. "Ohne eine massive Aufstockung der Kontrollorgane und einer rigorosen Kontrollverordnung, wird das Problem aber nicht zu lösen sein. Was bringt uns ein Gesetz am Papier, wenn es kaum Kontrollen und Strafen gibt?", fragt sich Stadler und fordert von Tierschutzminister Rudi Anschober dringend, aber jedenfalls noch heuer, eine Anpassung der Tierschutz-Kontrollverordnung.
"Alle 50 Jahre in der Landwirtschaft und nie Kontrollen in Privathaushalten ist eine untragbare Situation, die die Opfer und wir seit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes 2005 ausbaden müssen. Es geht bei Tierquälerei aus gutem Grund um einen Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe!"
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