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Schuldspruch

Elf Jahre Haft für Imbissstand-Betreiber wegen Mordversuchs

41-Jähriger am Landesgericht Salzburg verurteilt

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Der 41-Jährige wurde in einem zweitägigen Prozess am Salzburger Landesgericht für schuldig befunden. (SYMBOLBILD)

Am Landesgericht Salzburg ist am Freitag ein 41-jähriger Mann wegen versuchten Mordes und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung zu elf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Der Betreiber eines Kebab-Standes soll am 12. Mai 2021 im Flachgau einem Kontrahenten mit einem Messer in die linke Brust gestochen haben. Wenige Stunden zuvor soll der Türke bereits den Cousin des Opfers brutal attackiert haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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41-Jähriger wegen Mordversuchs in Salzburg vor Gericht

Wegen versuchten Mordes und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung hat sich am Donnerstag in Salzburg ein 41-jähriger Imbissstand-Betreiber vor einem Geschworenengericht verantworten müssen.

Stich neben das Herz

Bei dem Angriff hatte ein ebenfalls türkischstämmiger 20-jähriger Arbeiter einen zwei bis drei Zentimeter langen Stich in der Gegend des Herzens erlitten. "Er hatte Glück. Wenn die Wunde tiefer oder die Stichführung anders gewesen wäre, hätte die Verletzung tödlich enden können", sagte die Staatsanwältin zum Prozessauftakt am gestrigen Donnerstag. Es müsse sich auch um einen recht erheblichen Stich gehandelt haben, da das Opfer beim Angriff T-Shirt, Hemd, Pullover und Daunenjacke trug und gleichzeitig zurückwich. Die Klingenlänge des Messer betrug zehn Zentimeter.

Beim zweiten Vorfall wird dem Angeklagten vorgeworfen, einen 33-jährigen Kontrahenten mit Pfefferspray attackiert und ihn mit einem 64 Zentimeter langen Holzschwert an Kopf und Oberkörper verprügelt zu haben. Dann soll er versucht haben, die Augen seines Gegners nach innen zu drücken. Das Opfer erlitt zahlreiche Abschürfungen und Prellungen und eine Bindehautentzündung.

Mehrere Zeugen für Angriffe

Für beide Angriffe gibt es laut der Staatsanwältin mehrere Zeugen. Der bisher unbescholtene Angeklagte räumte zwar Streitigkeiten mit den beiden Männern ein, wies die Vorwürfe aber zurück. Ja, er habe Pfefferspray eingesetzt, als ihn der 33-Jährige angreifen wollte. Mit dem für seine Tochter gebastelten Holzschwert habe er seinem Gegner aber nur auf die Hände geschlagen. Auch im zweiten Fall habe er sich nur verteidigt und gar kein Messer mit sich geführt. Das Opfer habe sich den Stich selbst zugefügt, sagte er im Vorfeld zur Polizei. Sein Verteidiger betonte heute, dass es seit Jahren einen Konflikt mit den Mitgliedern eines türkischen Familienclans gebe. "Mein Mandant ist nie aggressiv. Er ist ein fleißig arbeitender Familienvater mit einem kleinen Kind. Aber der Clan war gegen ihn."

Auch das Verhalten des 20-Jährigen sei nach der Tat nicht so gewesen, wie man es erwarten würde. "Er fuhr zunächst nicht ins Krankenhaus, sondern zu einem Onkel. Ein angeblich blutüberströmtes T-Shirt wurde in einem Ofen verbrannt, die andere Kleidung gewaschen", sagte der Anwalt. Die Messervariante sei erst zwei Tage später von einer Zeugin ins Spiel gebracht worden. "Als die Polizei das erste Mal gekommen ist, hat sie davon noch nicht berichtet."

Fünf Geschworene sehen Mordversuch

Die Staatsanwältin sieht die Aussage des 41-Jährigen als Schutzbehauptung. Der Angeklagte werde bis auf einen Freund von allen Zeugen belastet. Diese hätten auch ein Messer in seiner Hand gesehen. Eine Verwechslung mit einem Schlüsselbund oder ähnlichem würden die Zeugen ausschließen. "Die Schnitt- und Stichspuren stehen auch im Einklang mit dem vom Opfer geschilderten Tathergang", sagte sie.

Das sah heute auch das Gros der acht Geschworenen im Prozess unter dem Vorsitz von Richter Günther Nocker so: Beim Mordversuch fiel der Schuldspruch mit 5:3, bei der versuchten schweren Körperverletzung mit 6:2 der Stimmen aus.

(Quelle: APA)

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