Die Gemeindeaufsicht wurde über eine Veruntreuung von einbezahlten Abgaben in der Stadtgemeinde Oberndorf (Flachgau) über einen längeren Zeitraum (ab 2014) in Kenntnis gesetzt. Es dürfte sich um einen Betrag von mehr als 40.000 Euro handeln. Das berichtet das Land Salzburg Dienstagnachmittag in einer Aussendung. Laut "Salzburger Nachrichten" (SN) handle es sich um einen Mitarbeiter der Gemeinde.
Gemeindeaufsicht prüft Veruntreuung in Oberndorf
Als erste Reaktion veranlasste Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP), dass die Gemeindeaufsicht eine entsprechende Prüfung der Gebarung unter besonderer Berücksichtigung interner Kontrollsysteme vornehmen wird.
„Wenn sich diese gebarungstechnischen Umstände als tatsächliche Veruntreuung herausstellt, ist das ein eindeutiger strafrechtlich relevanter Fall. Die letzte Überprüfung der Stadtgemeinde Oberndorf durch die Gemeindeaufsicht des Landes Salzburg erfolgte im Juli 2017. Dabei wurde die freie Budgetspitze, Rücklagen, Schuldenstände, diverse Einzelinvestitionen geprüft, um die finanzielle Lage der Gemeinde zu bewerten. Darüber hinaus wurde Oberndorf auch vom Landesrechnungshof 2017/2018 (Prüfungszeitraum 2014 bis 2016) überprüft. Es konnten damals keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden“, erklärt Haslauer.
Sonderprüfung durch Landesrechnungshof offen
„Zu entscheiden ist noch eine Sonderprüfung durch den Landesrechnungshof. Darüber hinaus sind speziell die internen IKS-Systeme und Kontrollmechanismen der Stadtgemeinde Oberndorf umfassend zu evaluieren“, so Landeshauptmann Haslauer.
Bürgermeister für "lückenlose Aufklärung"
Für Bürgermeister Georg Djundja (SPÖ) ist eine Überprüfung der Gemeindeaufsicht des Landes auf jeden Fall zu begrüßen. „Wir haben natürlich großes Interesse, dass dieser Fall lückenlos aufgeklärt wird und werden unsere internen Kontrollsysteme umfassend evaluieren lassen, um mögliche Schwachstellen auszuschließen. Im Zuge dieser Aufarbeitung ist die Gemeindeaufsicht eine große Unterstützung“, sagt der Oberndorfer Bürgermeister.
Der Mitarbeiter soll die Tat in der zweiten Oktoberhälfte 2022 seinem direkten Vorgesetzten gestanden haben. An dem Tag, an dem die Stadtgemeinde darüber in Kenntnis gesetzt wurde, sei die Person entlassen worden, sagte der Bürgermeister am Dienstag zur APA. "Das Motiv dahinter kennen wir nicht." Nach Ansicht eines Experten habe es die betreffende Person sehr geschickt angestellt, dass bei der Überprüfung nichts gefunden wurde, so Djundja.
Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen
"Es wird gegen den Beschuldigten wegen Untreue ermittelt", sagte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, auf APA-Anfrage. Die Ermittlungen wurden zunächst wegen einer anderen Verdachtslage eingeleitet, nachdem am 5. August 2022 bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingelangt war, für welche der Beschuldigte die Hausverwaltung als Nebenbeschäftigung übernommen hatte. Demnach seien Gelder vom Konto der WEG weggekommen, für die es keine Rechtsgrundlage gegeben habe.
Der Mann wurde mit den Ungereimtheiten konfrontiert. Er habe gestanden, dass er 40.130 Euro beiseitegeschafft habe, aber nicht zum Nachteil der Wohnungseigentümergemeinschaft, erklärte Neher. Laut einer schriftlichen Stellungnahme durch seinen Verteidiger habe er das Geld von Konten der Stadtgemeinde an die WEG überwiesen und sich dann das Geld zugeeignet. Den Wohnungseigentümern seien die Abgänge schließlich aufgefallen. Der Beschuldigte habe erklärt, dass das Geld der Stadtgemeinde gehöre. "Seine Verantwortung wird jetzt von uns überprüft", sagte der Staatsanwalt.
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