Der E-Biker erlag seinen schweren Verletzungen. Der Angeklagte bekannte sich schuldig.
Urteil als Signal an die Öffentlichkeit
Das Urteil, mit dem die Richterin ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit setzen will, ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte nahm die Strafe an, doch die Anklägerin gab keine Erklärung ab. Laut Staatsanwaltschaft saß der Beschuldigte zum Unfallzeitpunkt gegen Abend mit 0,7 Promille am Steuer. Zudem sei er zu schnell unterwegs gewesen, weil er sich nicht an das Gebot "Fahren auf Sicht" gehalten habe. Einem Sachverständigen zufolge wäre der Unfall mit 63 km/h noch zu verhindern gewesen.
Zwei halbe Bier intus
Zur Kollision kam es bei einer Fahrbahnkuppe. Der bisher unbescholtene Angeklagte erklärte, er sei etwa 80 km/h gefahren. Am Nachmittag habe er zwei halbe Bier getrunken, sich beim Autofahren aber nicht beeinträchtigt gefühlt. Als er über die Kuppe gefahren sei, habe er plötzlich zwei Radfahrer gesehen, schilderte er. Wie sich später herausstellte, handelte es sich um zwei Brüder.
"Einer fuhr auf der linken Seite von mir aus gesehen, einer auf der rechten Seite", sagte der Flachgauer. "Ich dachte mir, es wäre möglich, dass ich direkt zwischen den beiden Radfahrer durchkomme." Was ihm allerdings nicht gelang. Er erwischte einen E-Biker mit seinem Auto "rechts vorne". Kurz vor dem Aufprall habe der Mann sein Rad noch zu ihm herüber gerissen. "Sonst wäre es sich noch ausgegangen, meiner Meinung nach."
Verteidiger sieht keine grobe Fahrlässigkeit
Der Verteidiger hegte Zweifel an einer groben Fahrlässigkeit. Die Geschwindigkeit sei dort auf 80 km/h beschränkt, und sein Mandant sei durchaus fahrtüchtig gewesen. Eine Zeugin, die mit einigem Abstand hinter den Radfahrern mit ihrem Auto unterwegs war, hatte zunächst vor der Polizei ausgesagt, dass sie die Geschwindigkeit des Unfalllenkers auf 100 km/h geschätzt habe. Heute sagte die Frau, sie sei nicht gut im Schätzen, es könnten auch um die 80 km/h gewesen sein. Ihren damaligen Beobachtungen zufolge seien beide Radfahrer "eher mittig" auf der Fahrbahn gefahren. "Der später Verunglückte war noch weiter auf der linken Fahrbahnseite. Er ist noch einmal reingetreten, schaute runter und schon ist es passiert."
Auch Radfahrer zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert
Auch der tödlich verunglückte Radfahrer soll laut Verteidiger zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert gewesen sein. Der Bruder des Getöteten sagte zur Richterin, dass sie damals relativ langsam geradelt seien und sich während der Fahrt unterhalten hätten. Er selbst sei "auf der relativ engen Fahrbahn" ganz rechts gefahren, sein Bruder etwas versetzt in der Fahrbahnmitte. Seiner Ansicht nach sei der Autofahrer zu schnell gefahren. Ein weiterer Zeuge, ein Freund des Angeklagten, der mit ihm im Wagen saß, schätzte, dass der Beschuldigte mit etwa 80 km/h unterwegs war. "Plötzlich ist der Radfahrer mittig auf der Straße vor dem Auto aufgetaucht."
Der Verteidiger zeigte sich zur Anerkennung eines Pauschalbetrags von 500 Euro für den Trauerschaden bereit, lehnte aber die Forderung des Angehörigenvertreters auf Sachschadensersatz und Begräbniskosten in Höhe von 10.097 Euro sowie auf 3.000 Euro an Teilschmerzensgeld ab. Er ging davon aus, dass die Kosten von der Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Kommentare
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel. Starte die Diskussion.