Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, den Nachlass eines im November 2011 verstorbenen vermögenden Tierfreundes und Betreibers eines Gnadenhofes um mehrere Hunderttausend Euro geschädigt zu haben. Die Verbindung zu Gut Aiderbichl entstand dadurch, dass der Verstorbene diesem zuletzt seinen Hof und zusätzlich Geld für den Betrieb geschenkt hat.
Untreue, Betrug und Urkundenfälschung
Das Geschwisterpaar wurde zwar in einigen Anklagepunkten freigesprochen, aber der inzwischen 52-Jährige wurde wegen der Vergehen und Verbrechen der Untreue, des schweren Betruges sowie der Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon acht Monate unbedingt verurteilt. Zusätzlich wurde ein Betrag von über 801.000 Euro für verfallen erklärt. Seine 55-jährige Schwester wurde wegen des Vergehens der Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich wurden 35.000 Euro für verfallen erklärt.
Die Angeklagten erhoben Nichtigkeitsbeschwerde, diese wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Auch ihrer Berufung gegen die Strafhöhe ist das Oberlandesgericht nicht gefolgt. Die Urteile sind damit rechtskräftig geworden.
(APA)
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