Die Causa 380-kV-Leitung am Nockstein nahm vergangene Woche eine überraschende Wendung. Landeshauptmann-Stellvertreterin und Naturschutzreferentin Astrid Rössler (Grüne) stimmte zu, dass Gebiete um den Nockstein als „Natura 2000“-Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen. Gespräche mit den Grundeigentümern und Koppler Bürgern sollten bald gestartet werden. Gegner der 380-kV-Leitung, die zum Teil über den Nockstein verlaufen soll, machten sich daraufhin Hoffnung. Ein Verfahren um die Leitung ist derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Deswegen soll der Nockstein ein "geschützter Landschaftsteil" werden
Die SPÖ geht diese Woche einen Schritt weiter. Mit einem dringlichen Antrag, der am Mittwoch mit Salzburger Landtag eingereicht werden sollte, fordert man: Das Gebiet Nockstein-Höhenrücke müsse als „geschützter Landschaftsteil“ (gemäß §12 des Salzburger Landschaftsschutzgesetzes, Anm.) ausgewiesen werden. Mit einem geschützten Landschaftsteil gehen strengere Bestimmungen einher als mit einem „Natura 2000“-Gebiet. Während sich „Natura 2000“-Bestimmungen auf Tier- und Pflanzenwelt konzentrieren, umfasst ein geschützter Landschaftsteil auch den Erhalt des Landschaftsbildes, des Charakters der Landschaft und den Wert für die Erholung.
Schutzstatus soll 380-kV-Leitung verhindern
Bereits im Juli 2012 beantragte die Gemeinde Koppl die Ausweisung des Nocksteins als geschützten Landschaftsteil. Laut SPÖ kam Hermann Hinterstoisser, Referatsleiter des Naturschutz-Sachverständigendienstes, 2013 mit einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Gebiet alle fünf Voraussetzungen des Salzburger Naturschutzgesetzes erfüllt, um zu einem geschützten Landschaftsteil zu werden. Diese sind:
- Das Nocksteingebiet ist für das Landschaftsbild besonders prägend.
- Das Nocksteingebiet enthält besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren
- Das Nocksteingebiet hat besondere wissenschaftliche Bedeutung.
- Die Funktion für die Vernetzung einzelner Lebensräume wird erfüllt.
- Das Nocksteingebiet ist für die Erholung bedeutsam.
Die SPÖ fordert in dem Antrag, das Verfahren einzuleiten, um das Gebiet Nockstein-Höhenrücken zu einem geschützten Landschaftsteil zu machen (das Dokument liegt S24 vor). Damit sei dazu ein Eingriffsverbot gegen die Errichtung von Freileitungen festzulegen, argumentiert die SPÖ. Was wird der Antrag im Landtag bewirken? SALZBURG24 wird euch auf dem Laufenden halten.
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