"Es könnte ja jemand fremde Papiere eingesteckt haben", gab Tutsch-Bauer zu bedenken. Auch anhand von Kleidungsbeschreibungen sei in der Regel keine Identifizierung möglich. Eine klare Zuordnung könne nur über DNA-Profile oder Zahnschemata erreicht werden: "Dazu ist aber Vergleichsmaterial notwendig."
Identifikation durch Operationsnarben
Aus welchen Ländern die Opfer der Flüchtlingskatastrophe auch immer kommen mögen: Sie gehe nicht davon aus, dass es dort zahnärztliche Aufzeichnungen gibt, sagte Tutsch-Bauer. "Vor allem bei jüngeren Menschen liegen oft auch keine Zahnarbeiten vor." Seien weder Zahnschema noch DNA verfügbar, könne bei der Identifizierung von Toten eine Kombination aus mehreren Merkmalen helfen, die für sich alleine stehend nur wenig Aussagekraft hätten: "Tätowierungen etwa, oder Operationsnarben".
Derzeit kein Hilfeansuchen aus Wien
Im konkreten Fall müsse der zuständige Wiener Gerichtsmediziner Daniele Risser festlegen, wie umfangreich obduziert wird. "Er hat die Verantwortung und die Organisation inne. Und er kann bei Bedarf auch Unterstützung anderer Rechtsmediziner anforderten", meinte Tutsch-Bauer. Ein Hilfsansuchen aus Wien nach Salzburg gebe es derzeit aber nicht.
(APA)
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