"Die Strafverfügung erfolgte ohne Verhandlung", bestätigte der Sprecher des zuständigen Landesgerichts Wels, Wolfgang Brandmair, einen Bericht der "Kronen Zeitung" am Freitag. Das Urteil wird dem Angeklagten per Post zugestellt, der nun ebenso wie die Staatsanwaltschaft eine Einspruchsfrist von vier Wochen hat.
Zweijähriger stirbt bei Unfall in Vöcklamarkt
Der Opa war mit dem Buben und dessen vierjähriger Schwester im Ortsgebiet von Vöcklamarkt unterwegs. Die Geschwister saßen auf der Rückbank des Wagens, hatten aber keine Kindersitze. Während der Fahrt schaffte es der Kleine, die Autotüre zu öffnen. Der Zweijährige fiel aus dem langsam fahrenden Wagen auf die Straße. Ein nachkommender Autofahrer schaffte es nicht mehr, rechtzeitig zu bremsen und überrollte das Kind. Rettung, Notarzt und die Besatzung des Notarzthubschraubers konnten dem Buben nicht mehr helfen. Er starb noch an der Unfallstelle.
Weiteres Verfahren eingestellt
Das Verfahren gegen den nachkommenden Lenker wurde eingestellt, da ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.
(APA)
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