Das ist das Ergebnis der ersten Obduktion. "Bei den forensischen Untersuchungen konnten nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern im Körper des Tieres eindeutig Geschosspartikel nachgewiesen werden", so Arno Aschauer, Teamleiter Artenschutz beim WWF Österreich in einer Aussendung.
Das bestätigt auch die Polizei Bad Reichenhall im Gespräch mit SALZBURG24: "Weil der Luchs ganzjährig geschont ist, gab es auch keine Genehmigung für den Abschuss." Damit ist Alus illegal erschossen worden. Die Ermittlungen der Polizei Bayern sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Luchs gehört zu besonders streng geschützten Arten
Der Luchs gehört gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders und streng geschützten Tieren. Nach dem Bundesjagdgesetz ist der Luchs ganzjährig geschont, darf also grundsätzlich nicht gejagt werden. Ausnahmen dürfen nur die zuständigen Sicherheits- oder Naturschutzbehörden unter engen Bedingungen zulassen.
"Der Luchs ist bei uns immer noch hochgradig gefährdet. Jedes einzelne Tier zählt" betont Aschauer. In den vergangenen Jahren wurden allein in Deutschland mindestens 25 Wölfe, sieben Luchse und bis zu 12.000 Greifvogel vergiftet, erschossen oder in illegalen Fallen gefangen – mit weit höherer Dunkelziffer. Auch in Österreich stellen Wilderei und Vergiftung die Haupttodesursache für geschützte Arten wie den Luchs, den Kaiseradler und den Seeadler, Österreichs Wappentier, dar.
15.000 Euro Belohnung
Der WWF hat für Hinweise zum Tod von Luchs Alus eine Belohnung von 15.000 Euro ausgesetzt. Die Ermittlungen hat die Polizei Bad Reichenhall übernommen, Hinweise können aber auch bei der Polizei abgegeben werden. Das Luchsmännchen Alus hatte sich bis zu seinem gewaltsamen Tod im Pinzgau aufgehalten. Dort konnte es durch eine Wildkamera regelmäßig bis Mitte Mai 2017 nachgewiesen werden.
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