Prostituierten-Mord: Antrag auf Wiederaufnahme gestellt
Am 23. Februar dieses Jahres stellte dann die Staatsanwältin, bei der der Akt gelandet war, beim Landesgericht Salzburg den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Prostituierten-Mord. Dort beschäftigt sich seither ein Drei-Richter-Senat mit der Sache. Ende August sei dann in München das Rechtshilfeersuchen gestellt worden, so Krabatsch. Er hofft, dass zumindest bis Jahresende die Ergebnisse aus Bayern vorliegen.
3000 Euro nach Prostituierten-Mord gefehlt
Gefunden wurde der Fingerabdruck auf einer Schatulle, in der die Prostituierten in der Wohnung des später verurteilten Zuhälters ihren Lohn aufbewahrten. Nach dem Mord haben daraus 3.000 Euro gefehlt. Laut dem Anwalt habe sich der Behälter nicht direkt neben der Leiche, aber im selben Raum befunden.
Die 23-jährige Prostituierte war am 5. November 1980 mit einem Kabel erwürgt aufgefunden worden. Ihr damals 29 Jahre alter Zuhälter "Mandi" wurde kurz darauf verhaftet. Obwohl er die Tat immer bestritt und keine Beweise vorlagen, wurde er ein Jahr später zu 20 Jahren Haft verurteilt. 1997 wurde er aus der Haft in Garsten entlassen, seither lebt er in Wels. Der Niederländer arbeitete 1980 als Lehrling in Salzburg. (APA)
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