In der Nacht auf den 7. Juli feierten das spätere Opfer und der Angeklagte in ihrem Tennis-Club mit Sportkollegen. Zwei Tage später wurde die Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne noch einmal das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.
Täter schlägt Frau nach Abfuhr nieder
Die Staatsanwaltschaft Wels ging - gestützt auf etliche Gutachten verschiedener Fachbereiche - davon aus, dass der Angeklagte der Frau gefolgt ist und sich eine Abfuhr geholt hat. Dann habe er sie niedergeschlagen, sie vergewaltigt und ihr "in Tötungsabsicht" noch einen Schlag gegen den Kopf versetzt. Dann habe er das Grundstück verlassen, ohne sich um die Sterbende zu kümmern. In diesem Sinn fiel auch das Urteil aus. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Der OGH hat nun über den Schuldspruch zu entscheiden. Zuletzt war in Medien gemutmaßt worden, das Urteil könnte aufgehoben werden, denn die Sachverständigen waren für Staatsanwaltschaft und Gericht tätig. Zudem sind noch Berufungen von Anklage und Verteidigung anhängig.
(APA)
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