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Scharfe Maßnahmen

Vollquarantäne in Tirol war rechtswidrig

Verfassungsgerichtshof hat beschlossen

Der Verfassungsgerichtshof traf die Entscheidung

Der Verfassungsgerichtshofs (VfGH) beschloss, dass die Vollquarantäne in Tirol rechtswidrig war. (SYMBOLBILD)

Die Verhängung der im vergangenen Frühjahr vom Land Tirol verordneten Corona-Vollquarantäne bzw. die ausgerufene "Selbstisolation" ist rechtswidrig gewesen. Zu diesem Schluss kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" (Mittwochsausgabe).

Das Land zeigte sich gegenüber der APA nicht überrascht und kündigte an, für die aufgehobenen Bestimmungen alle laufenden Verfahren einzustellen.

Verordnungen aufgehoben

Mit der Entscheidung des VfGH wurden die von LH Günther Platter (ÖVP) am 20. März vergangenen Jahres erlassenen Verordnungen, die das Überschreiten des eigenen Gemeindegebiets verboten haben, aufgehoben. Ab dem 5. April seien die Bestimmungen jedoch durch das Epidemiegesetz gedeckt gewesen, hieß es. Gekippt worden sei in dem Spruch vom 10. Dezember zudem das Verbot über das Verlassen des eigenen Wohnsitzes. Das Höchstgericht hatte bereits mehrere Maßnahmen des Bundes aufgehoben.

"Es stellt für das Land keine Überraschung dar, da bereits durch den VfGH zugrunde liegende Verordnungen des Bundes aufgehoben wurden und daher die Aufhebung der darauf aufbauenden Tiroler Verordnungen die logische Konsequenz sind", reagierte das Land indes gegenüber der APA. Das Höchstgericht habe festgestellt, dass die aufgehobenen Bestimmungen bei etwaigen laufenden Verfahren nicht mehr anzuwenden seien. Dies gelte für alle Verfahren, die derzeit noch anhängig seien. "Das Land Tirol hat nach den Entscheidungen des VfGH im Sommer 2020 bei allen Verfahren von dieser Zeit, wo ein Rechtsmittel erhoben wurde, ganz bewusst den höchstgerichtlichen Entscheid abgewartet. Nun können auf Basis dessen für die betreffenden aufgehobenen Bestimmungen die Verfahren eingestellt werden", hieß es.

Scharfe Corona-Maßnahmen in Tirol

Tirol hatte zu Beginn der Corona-Welle schärfere Maßnahmen als der Bund erlassen. Zunächst traf die Vollquarantäne die Gemeinden im Paznauntal wie Ischgl, St. Anton am Arlberg und Sölden, dann rief Platter die "Selbstisolation" aller Tiroler Gemeinden aus.

Auch politische Reaktionen blieben nicht aus. Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger zeigte sich "erfreut" ob des VfGH-Entscheids: "Die Entscheidung, dass die landesweite Gemeindequarantäne rechtswidrig war, beweist, dass die Grund- und Freiheitsrechte auch in Pandemiezeiten Geltung haben". Die ÖVP müsse "endlich verstehen, dass Verfassungsrechte nicht mit Füßen getreten werden dürfen, es wurden bisher vom Verfassungsgerichtshof zahlreiche Verordnungen der Bundesregierung und auch der Länder als rechtswidrig erkannt". Abwerzger forderte, dass sämtliche Verwaltungsstrafen, die aufgrund rechtswidriger Verordnungen erlassen wurden, rückwirkend aufgehoben bzw. sämtliche Einhebung der Strafen sofort eingestellt werden.

In dieselbe Kerbe schlug die Tiroler SPÖ-Justizsprecherin im Parlament, Selma Yildirim und spielte den Ball auch auf die Bundesebene weiter: "Gesetzeswidrige Strafen müssen aufgehoben bzw. zurückbezahlt werden. Dass das möglich ist, haben zahlreiche Verfassungsexperten bestätigt. Bisher hat sich die schwarz-grüne Bundesregierung dem immer verwehrt". Das "Verzögern und Verschleppen" könne sie absolut nicht nachvollziehen. "Die Regierung muss hier endlich mehr Tempo an den Tag legen", forderte Yildirim den Bund in einer Aussendung zum Handeln auf.

(Quelle: APA)

Aufgerufen am 21.03.2023 um 10:13 auf https://www.salzburg24.at/news/salzburg/grenznah/vollquarantaene-in-tirol-war-rechtswidrig-98628712

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