Eine neue Verordnung mit Anforderungen für Fahrrad-Stellplätze ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Unter anderem geht es darin um ausreichenden Platz für Fahrräder sowie die zusätzliche Möglichkeit, Anhänger zu parken.
Förderung für Fahrrad-Abstellplätze
Die Höhe der Förderung beträgt 100 Euro, höchstens jedoch 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Zudem ist die Unterstützung des Landes mit weiteren kombinierbar, beispielsweise vom Bund. Es werden maximal 20 Abstellplätze pro Betrieb beziehungsweise Gebäude gefördert. Wenn eine Qualitätsverbesserung erzielt werden kann, ist auch eine Sanierung bestehender Anlagen möglich.
„Gute Abstellplätze sind besonders bei Wohngebäuden wichtig, weil vier von fünf Fahrradfahrten zu Hause beginnen oder enden und eine gute Infrastruktur sich positiv auf die Drahteselnutzung auswirkt“, so Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) in einer Aussendung.
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