Sonderverordnung für Osterfeuer
Veröffentlicht: 04. April 2012 15:07 Uhr
Das Osterfeuer gehört im Lungau zu Ostern wie der Osterhase. Seit letztem Jahr gibt es eine Sonderverordnung von Landeshauptfrau Burgstaller zur Durchführung des Brauchtums.
Auch heuer werden im Land Salzburg, vor allem im Lungau, in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag wieder hunderte Osterfeuer brennen. Damit dies rechtlich möglich ist, wurde im vergangenen Jahr in Salzburg eine eigene Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg, die so genannte Brauchtumsfeuer-Verordnung, erlassen, da das Bundesluftreinhaltegesetz ein generelles Verbrennungsverbot im Freien mit nur wenigen Ausnahmen enthält. Jedoch wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, für Brauchtumsveranstaltungen individuelle Ausnahmen zu gewähren, wovon Salzburg Gebrauch gemacht hat. Diese Ausnahme gilt nicht nur für Osterfeuer, sondern auch für Winter- und Sommersonnenwendfeuer sowie Johannisfeuer (24./25. Juni).
(Quelle: S24)
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