Tödlicher Lawinenunfall - Bergrettung: "Ins Kriminal gerückt"
Veröffentlicht: 14. Juni 2012 15:49 Uhr
Die Bestätigung der dreimonatigen bedingten Freiheitsstrafe für den 65-jährigen Salzburger Skitourengeher in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Salzburg am Donnerstag sorgt bei Alpinvereinen und der Bergrettung für Kritik.
Der Mann hatte im März 2010 im Salzburger Lungau ein Schneebrett ausgelöst, seine 58-jährige Frau starb damals unter den Schneemassen. Der Verteidiger des Angeklagten, Andreas Ermacora, ist zugleich Vizepräsident des Österreichischen Alpenvereins und kritisierte nach der Verhandlung im APA-Gespräch das Urteil. Was die Lawinengefahr betreffe, hätte das Ehepaar bei weitem nicht das Wissen eines staatlichen geprüften Bergführers oder Skilehrers gehabt.
"Bei Lawinenwarnstufe 3 ist die Vorhersehbarkeit einer Lawine sehr schwierig", betonte Ermacora. Der Gerichtsgutachter habe einen Maßstab angelegt, den es bisher bei ungeführten Skitouren nicht gegeben habe. "Das präjudizierende Urteil bedeutet eine markante Verschärfung der Sorgfaltspflicht von nicht ausgebildeten Skitourengehern in Österreich. Das Urteil heißt für mich als Alpenvereinsfunktionär, dass sich nicht ausgebildete Tourengeher noch besser ausbilden müssen, um Gefahren zu erkennen."
(Quelle: S24)
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