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Das ist rechtlich erlaubt

Maibaum stehlen: Tradition oder Strafdelikt?

Maibaum steheln: Tradition oder Strafdelikt? APA/Gindl
Maibaum steheln: Tradition oder Strafdelikt (Archivbild).

In wenigen Tagen ist es wieder soweit: In zahlreichen Salzburger Gemeinden wird ein Maibaum aufgestellt. Ist der Baum erst einmal gefällt, gilt es diesen akribisch zu bewachen. Denn wie es der Brauch will, könnte dieser gestohlen werden. Aber ist das gesetzlich erlaubt oder sogar strafbar? Wir haben uns erkundigt.

In vielen Salzburger Gemeinden gilt das Stehlen des "Kultpfahles" als Mutprobe. Die Dorfjugend verspricht sich davon ein Fass Bier von den "Opfern" und damit auch Straffreiheit. Für die Bewacher des Baumes ist es eine Schmach: Sie haben nicht genug aufgepasst. "Wir haben den Maibaum eines Nachbarortes gestohlen und für die Rückgabe ein 25-Liter-Fass Bier erhalten", schilderte ein 47-jähriger Salzburger einen "Beutezug" in den 1980er-Jahren. Das Motiv sei aber keine Feindseligkeit gewesen.

Maibaum stehlen: Strafrechtlicher Graubereich

Bewegt sich alles im Rahmen des Brauchtums, ist auch mit keinem Verfahren zu rechnen, wusste Strafrechtsexperte Kurt Schmoller. Besteht eine Gefahr für Leib und Leben oder entsteht ein hoher finanzieller Schaden, hört sich der Spaß aber auf. Die "Täter" bewegen sich mitunter in einem strafrechtlichen Graubereich. Kommt ein Vorfall einmal zur Anzeige, müssen die Behörden ausloten, ob die Causa unter Brauchtum fällt oder ob sie strafrechtliche Relevanz hat. Doch wenige Fälle landen vor Gericht.

"Zu Anzeigen kommt es ganz selten", erklärte Schmoller, Universitätsprofessor am Institut für Strafrecht an der Universität Salzburg, in einem früheren APA-Gespräch. Für Salzburg trifft das zu. Laut dem Sprecher des Salzburger Bezirksgerichtes, Franz Mittermayr, sind diesbezügliche Vorfälle den Strafrichtern nicht untergekommen. Nur ein Richter wisse von einem Fall, bei dem die Beschädigung eines Maibaumes Thema eines Prozesses war.

Prozess in Niederösterreich

Im März 2010 wurde am Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich wegen eines angesägten Maibaumes prozessiert. Ein 21-Jähriger hatte einen Keil aus dem Stamm geschnitten, "um aufzuzeigen, dass man den Maibaum besser bewachen soll", erklärte er. Die Richterin schlug vor, den Streit mit einem Fass Bier an die Feuerwehr zu begleichen. Das Strafverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Wann ist mit Verurteilung zu rechnen?

Rechtsexperte Schmoller nannte einige Beispiele, wann mit Verurteilungen zu rechnen ist: Wenn ein Baum, der für den Brauch vorgesehen ist, aus dem Wald gestohlen wird. Oder wenn die Türe zu einer Scheune aufgebrochen wird, um den Maibaum herauszuholen, der zum Schutz vor Dieben eingesperrt war. In der Scheune dürften keine anderen Gegenstände beschädigt werden als der Maibaum, so Schmoller, und an dem Maibaum selbst dürften wiederum keine unwiederbringlichen Schäden entstehen.

Regeln des Brauchtums einhalten

Keine strafrechtlichen Konsequenzen wird es geben, wenn die Regeln des Brauchtums eingehalten wurden. "Der jeweilige Brauch muss in dem Gebiet auch üblich sein", erklärte Schmoller. Generell dürfe nur derjenige einen Maibaum stehlen, der selbst einen aufstellt. Für das Stehlen gilt zudem eine zeitliche Begrenzung: "In der Nacht auf den 1. und in der Nacht auf den 2. Mai - nicht früher und nicht später."

Maibaum gegen "kulinarische Leistung"

Wird ein Maibaum gestohlen, weil die Bewacher zu wenig aufgepasst haben, muss die "Beute" mittels einer "kulinarischen Leistung" ausgelöst werden, so will es der Brauch. Rückt das "Opfer", meist sind es Jugendliche von örtlichen Vereinen, mit einem Fass Bier oder einer Jause an, wird das Corpus Delicti herausgegeben. Es gehe darum, einen Ehrenvorteil zu gewinnen und die Ehre des anderen zu beeinträchtigen, erläuterte Schmoller. "Entziehungsdelikte wie Diebstahl kommen dann nicht zur Anwendung."

Die Justiz kann eine Abwägung vornehmen und wohlwollend zugunsten des Brauches entscheiden. Dann wird auch kein Strafverfahren eingeleitet. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn ein Maibaum zur Gänze umgeschnitten wird, aber niemand zu Schaden kommt und der Stamm erneut aufgestellt werden kann. "Dann wird keine Sachbeschädigung in Betracht kommen", erklärte der Jurist.

Maibaum ansägen: Lebensgefahr für "Kraxler"

Allerdings schließt Brauchtum nicht grundsätzlich Straftatbestände aus, gab der Strafrechtsprofessor zu bedenken. Das Ansägen eines Maibaumes könne für die "Kraxler" oder Besucher der Brauchtumsveranstaltung lebensgefährlich sein. Schmoller: "Delikte gegen Leib und Leben, wie Körperverletzung, sind nicht durch Brauchtum gedeckt." Der Rechtsexperte nannte noch ein anderes Beispiel: "Einmal ist ein Maibaum auf eine Stromleitung gefallen. Es musste Schadensersatz geleistet werden." Liegt die Schadenshöhe unter 3.000 Euro, sieht der Gesetzgeber bei Diebstahl, dauernder Sachentziehung oder Sachbeschädigung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten vor.

Kulanz nicht mehr so groß, wie früher

Heutzutage ist das Stehlen oder Beschädigen eines Maibaumes nicht mehr so unproblematisch wie noch vor einigen Jahrzehnten. Gerade dann, wenn der geschmückte Stamm offiziell in einer Gemeinde aufgestellt wird. "Heute ist die Kulanz nicht mehr so groß wie früher", sagte ein Salzburger Staatsanwalt zur APA. Handelt es sich beim "Tatort" um einen öffentlichen Platz und wurde der Maibaum im Gemeindeverband aufgestellt, dürfe eine strafrechtliche Komponente angenommen werden.

(APA)

(Quelle: APA)

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