Der Salzburger soll drei Kundinnen an intimen Körperstellen berührt haben. Der 53-Jährige beteuerte bisher seine Unschuld. Wie er sich vor Gericht rechtfertigt, war unklar. Die Richterin schloss auf Antrag des Verteidigers die Öffentlichkeit zu Beginn der Verhandlung aus.
25-Jährige musste sich offenbar nackt ausziehen
Der bisher unbescholtene Angeklagte soll die sexuellen Belästigungen in den Jahren 2014 bis 2017 begangen haben. Eine 25-jährige Frau schilderte in ihrer Anzeige, dass sie sich von dem Masseur im Jahr 2016 nach einer Knie-Operation behandeln habe lassen. Obwohl dabei das Knie im Fokus stand, habe sie sich nackt ausziehen müssen, und der Mann habe sie mit seinen Fingern an einer sehr intimen Körperstelle berührt. Er soll der damals 20-Jährigen auch Avancen gemacht und sich gerühmt haben, dass sich unter seinen Kunden auch Profisportler befinden würden.
Zwei weitere Frauen berichteten in ihren Anzeigen von ähnlichen Vorfällen, die sich in den Jahren 2014 bis 2017 zugetragen hätten. Die eine Kundin soll der Masseur im Brustbereich und die andere im unteren Körperbereich intim berührt haben.
Masseur bekennt sich nicht schuldig
Im Ermittlungsverfahren bestritt der Salzburger die Anschuldigungen. Die vorgeworfenen Berührungen seien medizinisch notwendig gewesen, erklärte er. Vor Prozessbeginn sagte der Verteidiger im Gespräch mit der APA, dass sich sein Mandant nicht schuldig bekenne. Seinen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit begründete der Anwalt in der Verhandlung damit, dass im Prozess höchstpersönliche Lebensbereiche des Angeklagten und auch der Zeugen thematisiert werden. Die Richterin gab dem Antrag statt.
Anwalt fordert Schmerzensgeld
Opferanwalt Stefan Rieder hatte zuvor noch für eine Kundin ein Teilschmerzengeld in Höhe von 1.000 Euro beantragt. Die Betroffene habe wegen der Belästigungen Hilfe benötigt und die Sexualberatungsstelle aufgesucht. Rieder erklärte im Vorfeld des Prozesses gegenüber der APA, dass kürzlich noch vier weitere Frauen den Masseur wegen sexueller Übergriffe angezeigt haben. Diesbezüglich ist noch ein zweites Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig, das sich aber noch im Ermittlungsstadium befindet.
Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt
Der Angeklagte ist eigenen Angaben zufolge seit 25 Jahren als Masseur tätig. Der Prozess wurde zur Einholung eines Gutachtens und zur weiteren Beweisaufnahme auf vorerst unbestimmte Zeit vertagt.
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