Der Kreisverkehr, wo die Lamprechtshausener Straße auf die St. Georgener Landesstraße trifft, wurde für einen 47-jährigen Pkw-Lenker zur Endstation. Der Deutsche war bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs. Ein durchgeführter Alkotest verlief negativ. Der Unfall-Lenker wird bei der Behörde angezeigt.
Für die Dauer der Bergungsmaßnahmen mussten die Fahrstreifen in Richtung Lamprechtshausen komplett gesperrt werden, meldet die Polizei.
Infos zur Winterreifenpflicht
Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Winterreifen-Spezifikation
Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen (Profiltiefe von mindestens vier Millimeter bei Radialreifen und fünf Millimeter bei Diagonalreifen), wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist. Ganzjahresreifen dürfen daher nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben.
Ein Spezialreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "ET", "ML" oder "MPT" trägt.
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