Das Landgericht hatte den Beschuldigten im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte demnach eine Sängerin, die sich in München um eine Stelle beworben hatte, in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. In einem weiteren Fall war er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Hier hatte die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils gefordert.
Mozarteum: Frauen bewarben sich um Stelle
Die Frauen waren im Büro des Präsidenten, weil sie sich um Stellen beworben hatten. Der Musiker hatte bei der BGH-Verhandlung betont, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht.
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