"Wir Mütter werden verurteilt, dass wir Kinder haben und arbeiten gehen wollen und müssen", ärgert sich die 30-Jährige im Gespräch mit SALZBURG24. In den letzten Monaten habe sie sich bei zahlreichen Firmen auf ausgeschriebene Teilzeitjobs als Büroangestellte beworben. "Ich hatte einige Vorstellungsgespräche und mehr als die Hälfte hat mich nicht genommen, weil ich ein Kind habe und dass zu unsicher sei", schildert die Salzburgerin.
Rahmenbedingungen für arbeitende Mütter stark verschlechtert
"Es sind Teilzeitjobs ausgeschrieben, aber wenn ich mich bewerbe, komme ich dafür als Mutter nicht in Frage. Für wen sind diese Stellen dann gedacht?", ärgert sich Ritter. Gerade in der Corona-Krise hätten sich die Rahmenbedingungen für arbeitende Mütter stark verschlechtert, gibt auch Vera Knoll von der Organisation Frau & Arbeit zu bedenken. "Betreuungseinrichtungen sind angewiesen, die Gruppen möglichst klein zu halten. Damit das gelingt, müssen Kinder aber zuhause bleiben – und das bleibt meist an den Frauen hängen", sagt sie.
Rund 22.000 Kinder in Salzburg in Betreuung
Vor Corona, quasi im "Normalzustand", wurden 22.131 Kinder in 595 Einrichtungen in Salzburg institutionell betreut. Während des Lockdowns sollte die Betreuung durchgängig möglich sein, die Zahlen zeigen aber ein wahrlich anderes Bild: Nach Ostern lag der Anteil bei gerade einmal fünf Prozent, Ende April bei zehn Prozent, teilte die zuständige Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS) im Mai auf Anfrage mit. Für Herbst gilt der Regelbetrieb aber als "oberstes Ziel" (wir haben berichtet).

Sonderbetreuungzeit: Staat übernimmt Hälfte der Lohnkosten
Von Seiten der Regierung wurde in der Corona-Krise für Eltern eine Sonderbetreuungszeit eingeführt. Das Modell sieht vor, dass Arbeitnehmer drei Wochen freinehmen können, wenn sie wegen Schul- und Kindergartenschließungen keine Möglichkeit zur Betreuung haben. Diese kann flexibel, also wochen-, tage- und halbtagsweise in Anspruch genommen werden.
Ein Drittel der Lohnkosten übernahm bislang der Staat, ab sofort ist es die Hälfte, wie Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Mittwoch bekanntgab. Rechtsanspruch gibt es allerdings keinen, es muss die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden.
Auch Väter haben Anspruch auf Pflegefreistellung
Für den Fall, dass ein Kind krank wird, steht Eltern außerdem per Gesetz pro Jahr eine Woche Pflegefreistellung zu. Das Gehalt muss für diese Zeit weiter bezahlt werden. Eine Woche zusätzlichen Pflegeurlaub innerhalb eines Arbeitsjahres gibt es, wenn das Kind neuerlich pflegebedürftig krank wird und noch nicht zwölf Jahre alt ist.
Übrigens: Wenn beide Elternteile berufstätig sind, kann nicht der Arbeitgeber bestimmen, wer von den beiden Elternteilen beim Kind bleibt. Dasselbe Recht steht also auch Vätern zu.
Dennoch: Im Berufsalltag von Vätern spielt die Kinderbetreuung deutlich seltener eine Rolle. So wurde die Sonderbetreuungszeit im Frühjahr zu zwei Dritteln von Frauen in Anspruch genommen. Aber auch die Studie "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" der Statistik Austria macht einen Unterschied zwischen Vätern und Müttern deutlich.

Mütter viermal häufiger betroffen als Väter
Demnach wirken sich Kinderbetreuungspflichten bei Müttern viermal häufiger als bei Vätern auf das Ausmaß der Erwerbsarbeit aus. War das jüngste Kind unter zwei Jahre alt, gaben 78 Prozent der Mütter und 18 Prozent der Väter an, dass die Betreuungspflichten Auswirkungen auf das Ausmaß ihrer aktuellen Erwerbstätigkeit hatten. Dieser Anteil sank bei Müttern von Kindern im Volksschulalter auf knapp über 60 Prozent (Väter 13 Prozent) und schließlich auf 42 Prozent (Väter 8 Prozent), wenn das jüngste Kind zwischen zehn und 14 Jahre alt war.
Diese Verteilung bestätigt auch Jasmin Ritter, insbesondere auf Arbeitgeberseite: "Mein Mann ist bislang nie gefragt worden, wie er die Betreuung unserer Tochter organisiert. Auch im Frühjahr, als Kindergärten und Schulen geschlossen wurden, war das in seinem beruflichen Umfeld nie Thema." Von Männern werde nicht erwartet, sich um die Kinder zu kümmern.
Kinderbetreuung in der Bewerbung ansprechen?
Müttern auf Jobsuche empfiehlt Vera Knoll, sich schon bei der schriftlichen Bewerbung zu überlegen, ob sie das Thema Kinderbetreuung von selbst anschneiden möchten. Auf jeden Fall sollte man aber beim Gespräch auf die Frage gefasst sein. "Es ist wichtig, vorab einen möglichen Betreuungsplan zu erarbeiten und für Notfälle auf mehrere Personen zurückgreifen zu können und das auch klar im Betrieb zu kommunizieren", rät sie abschließend.
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