Leuchtende Kinderaugen beim traditionellen Nikolausbesuch soll es heuer auch während des Lockdowns geben. Zur Sicherheit aller und durch die nach wie vor hohen Corona-Infektionszahlen und überlasteten Spitäler sind die Regeln allerdings streng. „Der Landesverband der Heimatverbände, die Erzdiözese sowie die Juristen des Landes haben Maßnahmen erarbeitet, wie der Nikolaus trotz Ausgangsbeschränkungen zu den Familien kommen kann“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne) in einer Aussendung am Dienstag.
Die Vorsichtsmaßnahmen auf einen Blick
- Die Familie bucht den Besuch vorab.
- Zu Besuch kommen dürfen höchstens drei Personen, zum Beispiel Nikolaus, Krampus und Engerl oder Korbträger.
- Einhaltung der 3-G-Regel
- Bitte keine Nachbarn, Freunde oder Verwandten zusätzlich einladen
- Besuch nur im Freien, nicht in der Garage, Scheune oder im Windfang mit zwei Metern Abstand
- Alle tragen eine FFP2-Maske, Nikolaus und Co. sind nur während der Ansprache und Gabenverteilung vorübergehend ohne.
- Während der Anfahrt im Auto eine FFP2-Maske tragen.
- Keine Menschenansammlungen und Getränkerunden, umherziehende Krampusgruppen sind nicht erlaubt.
- Darüber hinaus gelten wie immer die allgemeinen Hygieneregeln. In Kindergärten und Schulen sind Nikolaus-Besuche nicht möglich.
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