Der Sachverständigen zufolge soll er aber in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Neuropsychiaterin Gabriele Wörgötter hat den Burschen begutachtet. In ihrer Expertise kommt sie zu dem Schluss, dass er zur Tatzeit zwar zurechnungsfähig war, aber eine kombinierte Persönlichkeitsstörung aufweist.
17-Jähriger soll in Anstalt für geistig Abnorme
Der Beschuldigte sei gefährlich, wenn er nicht durch psychiatrische, psychologische und sozial-therapeutische Maßnahmen behandelt werde. Es sei die Voraussetzung für eine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher gegeben.
Gutachten über Zweitbeschuldigten noch ausständig
Das neuropsychiatrische Gutachten über den zweitbeschuldigten, nicht geständigen 18-jährigen Pinzgauer, gegen den wegen Beitragstäterschaft ermittelt wird, liegt noch nicht vor. Er soll seinen 17-jährigen Freund zur Tat angestiftet haben. Die zwei Pinzgauer befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Motiv der Tat ist nicht bekannt.
Zell am See: Ermittlungen nach Mord gehen weiter
Die Ermittlungen in der Causa sind noch nicht abgeschlossen. Ob die Staatsanwaltschaft dem Rat der Neuropsychiaterin folgt und bei Gericht einen Antrag zur Einweisung des 17-Jährigen in eine Anstalt stellt, ist noch abzuwarten.
(APA)
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