Hotelier räumt Verunreinigung der Wanne ein
Der Betreiber der Wohlfühl-Oase räumte in seiner bisherigen Verantwortung eine Verunreinigung der Whirlwanne ein, bekannte sich aber zum Tod der Urlauberin nicht schuldig. Die Verteidigung will offenbar nachweisen, dass sie unabhängig von der Infektion aufgrund von schweren Vorerkrankungen gestorben ist. "Der Verteidiger hat ein Gutachten eines internen Mediziners beantragt. Es soll nachweisen, dass die Causalität nicht gegeben ist", erläuterte der Vizepräsident und Mediensprecher des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz. Weiters habe Verteidiger Roman Wagner die Anhörung von Ärzten beantragt, welche die Frau vor ihrem Tod behandelt haben, sowie jene Ärztin, die die Obduktion vorgenommen hat.
"Ich kann nichts dafür"
"Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist. Ich kann aber nichts dafür", sagte der beschuldigte Hotelier zu Richter Seebacher. Er habe die Whirlwanne von zwei Zimmermädchen jedenfalls einmal wöchentlich gründlich reinigen lassen, mit einem Spezialmittel und mit Chlor zur Desinfektion. Der Bezirksgerichtsvorsteher nahm den Beweisantrag des Verteidigers an: Um die Todesursache der Urlauberin zu klären, wird ein internistisches Gutachten in Auftrag gegeben. Zudem wird der Hygieniker nochmals geladen. Der Gerichtssachverständige kam nicht zur Verhandlung, weil er offenbar den Termin verwechselt hatte. Der Prozess wird heute auf unbestimmte Zeit vertagt.
Verteidiger Roman Wagner zweifelte die Todesursache durch Bakterienbefall - wie Staatsanwaltschaft Schindlauer argumentiert hatte - an und berief sich auf schwere Vorerkrankungen der Deutschen. Sie habe an einer chronischen Entzündung der Bronchienschleimhaut infolge starken Rauchens gelitten, und es gebe deutliche Indizien für schwerwiegende Abszesse im Genitalbereich. Weiters ortete der Rechtsanwalt aus Schärding (OÖ) einen Schmerzmittelmissbrauch.
All diese genannten Umstände könnten causal für den Tod der Frau sein, sagte Wagner. Möglicherweise sei die Frau von ihrem Hausarzt auch zu spät in das Krankenhaus eingewiesen worden. Sie habe ja schon während des Urlaubs über Bauchschmerzen geklagt, erklärte der Verteidiger. Zur Abklärung der Todesursache hielt der Richter ein internistisches Gutachten für "unbedingt erforderlich".
Prozess dauert bis am Nachmittag
Der Prozess ist bis 15.30 Uhr anberaumt. Die Verhandlung leitet der Bezirksgerichtsvorsteher von Saalfelden, Hubert Seebacher. Die Anklagebehörde vertritt der Salzburger Staatsanwalt Michael Schindlauer. Ob heute ein Urteil ergeht, steht noch nicht fest. Es sollen der Gerichtssachverständige Franz Mascher - er ist Hygieniker an der Universität Graz - und sieben Zeugen gehört werden. (APA)
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