Masern ist eine der ansteckendsten Krankheiten und kommt durch Einatmen infektiöser Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase und Rachen zu Stande. Die Inkubationszeit beträgt acht bis zehn Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums (Schnupfen, Bindehautentzündung, Husten etc.) bzw. 14 Tage bis zum Ausbruch des typischen Ausschlags, was aber auch bis zu 21 Tage dauern kann.

Masern sind meldepflichtig
Die Ansteckungsgefahr beginnt vier bis fünf Tage vor dem Auftreten des Ausschlags und hält bis zu vier Tage nach dem Auftreten an. Masern sind gemäß Epidemiegesetz an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) meldepflichtig. Jeder, der die Krankheit nicht durchgemacht hat und nicht immun ist, soll zweimal geimpft sein. Die Impfung kann jederzeit nachgeholt werden, wobei die zweite Teilimpfung im Abstand von wenigstens vier Wochen zur ersten erfolgen soll.
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