Der 48-Jährige - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - soll trotz einer Coronainfektion die Quarantäneanordnung der Behörde zweimal ignoriert und die Arbeit in seiner Ordination fortgesetzt haben. Wie Gerichtssprecher Andreas Wiesauer informierte, sei der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nun weggefallen.
Das Landesgericht Salzburg hat am Donnerstagnachmittag über einen mit dem Coronavirus infizierten Arzt aus dem Pongau, der die Quarantäneanordnung der Behörde zweimal ignoriert haben soll, die …
Pongauer Corona-Arzt in U-Haft
Keine Ansteckungsgefahr mehr
Zum einen sei die Quarantäne von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft per Bescheid mit Ablauf des 15. März aufgehoben worden. Zum anderen habe ein vom Landesgericht Salzburg veranlasster PCR-Test ein negatives Ergebnis erbracht. Da somit keine Ansteckungsgefahr mehr beim Angeklagten vorliegt, wurde er enthaftet.
Strafantrag wegen "vorsätzlicher Gefährdung"
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat bereits in der vergangenen Woche Strafantrag wegen des Vergehens nach Paragraf 178 StGB ("Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten") erhoben. Auch wann sich der Mann vor Gericht verantworten muss, steht bereits fest: Die öffentliche Verhandlung findet am 29. März 2021 am Landesgericht Salzburg statt.
Obwohl er einen positiven Corona-Test abgelegt hatte, behandelte ein Pongauer Arzt tags darauf Patienten.
Corona-positiver Arzt behandelt Patienten
Beschwerden gegen Arzt aus dem Pongau
Laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft soll der 48-Jährige trotz Kenntnis eines positiven Covid-19-Antigentests und eines mündlichen Absonderungsbescheids der Bezirkshauptmannschaft St. Johann am 2. März in seiner Ordination einen Patienten mindestens eine Stunde lang behandelt haben. Zugleich hätten sich fünf Personen im Nahbereich des Zahnarztes aufgehalten. Auch am Folgetag sei der Mann in seiner Ordination erschienen und habe dabei den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt getragen.
Bereits vor der Infektion mit dem Coronavirus hatten sich mehrere Patienten bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beschwert, dass der Mann Patienten ohne Mund-Nasen-Schutz behandle - und nur dann, wenn sie ihm zur Begrüßung die Hand geben. Darum steht auch eine Auflösung seines Vertrages mit der ÖGK im Raum.
Stellungnahme des Verteidigers
Der Verteidiger des Mediziners, der Salzburger Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sprach nach der Entlassung seines Mandanten aus der U-Haft von "Missverständnissen". "Das alles wird sich in der Hauptverhandlung aufklären", sagte er zur APA. Näher darauf eingehen wollte er am Dienstag nicht.
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