Laut Anklage hielt sich der beschuldigte Syrer ab Februar 2017 in der Wohneinrichtung auf. Der 13-jährige Mitbewohner zog im darauffolgenden September ein. Zunächst seien die sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen, erläuterte die Staatsanwältin.
13-Jährigen bedroht
Im Jänner 2018 habe der Jüngere der beiden dann festgestellt, dass er nur mehr freundschaftliche Gefühle für den Älteren hege. "Das ist vom Angeklagten nicht akzeptiert worden." Dieser habe die Zimmertüre versperrt und ihm unter Androhung von Schlägen zu sexuellen Handlungen aufgefordert.
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
"Mein Mandant hat die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen", sagte der Verteidiger. Der Beschuldigte erklärte, es sei niemals zu sexuellen Handlungen mit dem 13-Jährigen gekommen. Der Mitbewohner sei damals sein Freund gewesen, "ich habe ihm niemals etwas angetan". Die täglichen Rangeleien in der Wohngemeinschaft seien als Spaß unter Freunden zu verstehen gewesen. Der 13-Jährige habe dabei mitmachen wollen. Dieser habe dann anhand der Vorwürfe wohl beabsichtigt, dass er die Wohngemeinschaft verlassen müsse.
"Ich war brav, da können sie die Betreuer fragen", sagte der Syrer zur Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richterin Nicole Haberacker. Die Richterin hatte ihn mit belastenden Angaben von Zeugen konfrontiert. "Ich weiß nicht, warum die das sagen. Die wollen mein Leben zerstören", sagte der Bursch unter Tränen.
Prozess in Salzburg vertagt
Der Angeklagte ist mittlerweile in einer betreuten Wohngemeinschaft der Organisation "Jugend am Werk" in Salzburg untergebracht. Der anerkannte Flüchtling absolviert derzeit einen Pflichtschullehrgang. Die Richterin will noch weitere Zeugen, darunter auch Betreuer, hören und vertagte die Verhandlung auf bisher unbestimmte Zeit.
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