Freitesten könne man sich ab dem zehnten Tag mit einem behördlichen PCR-Test, heißt es in einer Aussendung vom Land Salzburg. „Grund ist die höhere Ansteckungsfähigkeit und möglicherweise verlängerte Inkubationszeit der sich ausbreitenden Omikron-Variante“, begründet Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz das geänderte Vorgehen in Verbindung mit Bundesvorgaben.
Kein Freitesten bei Omikron-Verdacht
Für enge Kontakte eines bestätigten Omikron-Falls, insbesondere natürlich auch Haushaltskontakte, gilt: Diese müssen aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit unabhängig von ihrem Impfstatus für zwei Wochen abgesondert werden und machen am 13. Tag der Quarantäne einen behördlichen PCR-Test zur Kontrolle, ob sie positiv geworden sind. Vorzeitiges Freitesten ist hier nicht möglich.
Längere Quarantäne für Haushaltskontakte
Generell verlängert wird die Quarantäne für Haushaltskontakte. Auch ohne Omikron-Verdacht werden alle engen Kontaktpersonen von Infizierten 14 Tage lang abgesondert. Ab dem zehnten Tag ist ein Freitesten möglich. Das galt bisher nur für Menschen ohne Corona-Impfung. „Ab sofort gilt die 14-Tages-Quarantäne auch für vollimmunisierte Kontaktpersonen aus demselben Haushalt, wenn für sie eine vollständige räumliche Abtrennung nicht möglich ist. Dies ist gemäß den aktuellen Vorgaben des Gesundheitsministeriums so nötig“, so Juhasz.
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