Ein Geschäftsführer einer Logistikfirma ist am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen Erschleichung von Covid-19-Hilfsgeld zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung in Kombination mit einer Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro verurteilt worden. Der Mann soll vorgegaukelt haben, dass 24 Mitarbeiter in Kurzarbeit seien. Laut Anklage kassierte er aufgrund der falschen Angaben zu Unrecht insgesamt rund 30.000 Euro.
Schwerer Betrug: Corona-Hilfen eingeheimst
Der Angeklagte war zum Vorwurf des schweren Betruges geständig. Die Firma beschäftige Mitarbeiter für Paketausfahrten. Der Geschäftsführer soll pro Mitarbeiter Beträge zwischen 233 und 1.900 Euro an Hilfsgeld erschlichen haben. Er wurde allerdings vom Vorwurf der falschen Beweisaussage im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, informierte. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht.
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