Von den ca. 8.800 in Österreich bekannten Pilzarten kommen für Speisezwecke nur etwa 100 Arten in Frage. Viele Arten sind ungenießbar bzw. haben keinen Speisewert und einige sind für den Menschen sogar tödlich giftig. HIER findet ihr Tipps.
Beim Schwammerl suchen gilt ein Nachtverbot
Um die Tiere im Wald nicht zu stören, die vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung mit der Nahrungsaufnahme beschäftigt sind, wurden darüber hinaus Schwammerlsuchzeiten eingeführt: In den Sommermonaten ist es zwischen 7 und 19 Uhr erlaubt. Ab 1. Oktober ist diese auf 7 bis 17 Uhr eingeschränkt. In einzelnen naturschutzrechtlich geschützten Gebieten, wie etwa Naturwaldreservaten oder Sonderschutzgebieten im Nationalpark Hohe Tauern, ist es überhaupt nicht gestattet.
Geldstrafe bis zu 14.000 Euro
Rund 500 ehrenamtliche Mitglieder der Berg- und Naturwacht kontrollieren die Einhaltung dieser im Salzburger Naturschutzgesetz festgeschriebenen Regelungen. Diese sind speziell ausgebildet, dürfen Sammler anhalten, Daten aufnehmen, aber auch zum Beispiel den Rucksack durchsuchen. Wird ein Schwammerlsucher mit mehr als zwei Kilo erwischt, so werden alle Pilze beschlagnahmt. Außerdem erfolgt eine Anzeige, wobei eine Geldstrafe bis zu 14.000 Euro möglich ist.
Genehmigung fürs Schwammerl sammeln
Wer größere Mengen an Pilzen sammeln oder diese verkaufen möchte, braucht die Genehmigung des Grundeigentümers und der Naturschutzbehörde.
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