Das Urteil liegt nun vor. Der Mann muss binnen 14 Tagen die Sozialwohnung räumen.
Wohnung über Airbnb vermietet
Der Salzburger soll die städtische Wohnung von 2016 bis März 2019 tage-, wochen- und monatsweise über die Plattform Airbnb zu einem verhältnismäßig hohen Mietzins vermietet haben. Er bestritt die Vorwürfe. Erst im Dezember 2018 hatte die Stadt die Mieter von geförderten Sozialwohnungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Weitervermietung über Wohntauschplattformen wie Airbnb verboten ist.
Diese Regelung habe auch schon vorher gegolten, hatte Rechtsanwalt Michael Schubeck, der die Stadt Salzburg in dem Zivilprozess vertrat, gegenüber der APA erklärt. Wer sich nicht daran hält, verstoße auch gegen das Salzburger Raumordnungsgesetz.
Salzburger muss Wohnung räumen
Das Urteil über die gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses wurde in dem Zivilverfahren gestern, Mittwoch, schriftlich ausgefertigt. Der Salzburger müsse binnen 14 Tagen die Wohnung geräumt der Stadt Salzburg übergeben, bestätigte der Sprecher des Bezirksgerichtes Salzburg, Richter Franz Mittermayr, entsprechende aktuelle Medienberichte am Donnerstag gegenüber der APA. Es würden 193 Gästebewertungen auf der Web-Plattform von Airbnb über die Wohnung des 35-Jährigen vorliegen.
Mieter bestreitet Vorwurf
Nach Angaben der Stadt berechnete der im März gekündigte Mieter pro Gast und Nacht 29 Euro plus 10 Euro Reinigungs-Pauschale. Daraus ergebe sich theoretisch bei einer Vollauslastung eine Monats-Einnahme von rund 1.700 Euro, was einem Vielfachen der Sozialmiete von monatlich 234 Euro netto für die 44-Quadratmeter-Wohnung entspreche. Sich an günstigen Wohnungen zu bereichern, sei unakzeptabel.
Der Mieter hat den Vorwurf der zweckwidrigen Verwendung der Sozialwohnung stets bestritten. Er habe seine Räumlichkeiten nicht über Airbnb vermietet, erklärte er in dem Verfahren. Es müsse sich um ein Fake-Profil gehandelt haben, die Angaben seien fingiert gewesen.
AirBnB: Hagenauer will weiter hart bleiben
"Für mich hat das Gericht eindeutig klar gelegt, dass geförderte Mietwohnungen nicht zweckentfremdet und touristisch vermietet werden dürfen. Ich verspreche, dass wir hier weiterhin sehr streng hinschauen", so Sozialstadträtin Anja Hagenauer.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil des Zivilrichters in erster Instanz ist nicht rechtskräftig. Der Mieter kann innerhalb von vier Wochen eine Beschwerde beim Landesgericht Salzburg einbringen. Es sind auch noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle gerichtsanhängig.
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